179/2017: Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: rechtzeitig Vorsorge treffen
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Beschreibung
Die Zahl der Menschen, die im Alter betreut werden müssen, steigt rapide an. Auch im Bereich der Behindertenhilfe sind Betroffene auf Hilfe angewiesen und nur bedingt in der Lage, für die eigenen Belange einzutreten. Auch eine Erkrankung einhergehend mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit kann zur Betreuung führen. In diesen Fällen besteht das Erfordernis, eine Person (oder mehrere) zu benennen, welche die Betreuung unter Beachtung des Willens der Betroffenen übernimmt. Regelungen dazu befinden sich im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für den Fall der Einschränkung oder des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit kann jedoch selbstbestimmt vorgesorgt werden. Verfügbare Instrumente sind die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht- bzw. die Betreuungsverfügung. Mittels der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann eine Vertrauensperson benannt werden, welche die Wünsche/Bedürfnisse, z. B. gegenüber Ärzten und Pflegenden, Behörden usw., vertritt. Patientenverfügungen bieten die Möglichkeit, Behandlungsentscheidungen vorweg zu nehmen und erleichtern dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer die Entscheidung.
In der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Betreuungsrecht. Des Weiteren werden die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie die Rolle und die Aufgaben eines Vorsorgebevollmächtigten/Betreuers vorgestellt. Ziel der Fortbildung ist es, Sicherheit im Praxisalltag zu gewinnen.
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
- Rolle und Aufgaben des Vorsorgebevollmächtigten/Betreuers
- Aufgaben und Pflichten der Pflege- und Betreuungskräfte im Arbeitsalltag
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de