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179/2017: Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: rechtzeitig Vorsorge treffen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Pflege und Betreuung in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Termine
01.03.2017

Uhrzeit
09:00-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Yvonne Hamal
Rechtsanwältin

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
110,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
80,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Für diesen Kurs ist eine zweckgebundene Zuwendung für Sozialstationen/Pflegedienste des DW Sachsen, des DW BO, des DW EKM im Bereich des Freistaates Sachsen über das Diakonische Amt in Radebeul möglich. Hinsichtlich der Zweckbindung beachten Sie bitte das Schreiben vom 23.11.2016 "Arbeitshilfe für die Pflegeberatung - Schulungsangebote".

Beschreibung
Die Zahl der Menschen, die im Alter betreut werden müssen, steigt rapide an. Auch im Bereich der Behindertenhilfe sind Betroffene auf Hilfe angewiesen und nur bedingt in der Lage, für die eigenen Belange einzutreten. Auch eine Erkrankung einhergehend mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit kann zur Betreuung führen. In diesen Fällen besteht das Erfordernis, eine Person (oder mehrere) zu benennen, welche die Betreuung unter Beachtung des Willens der Betroffenen übernimmt. Regelungen dazu befinden sich im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für den Fall der Einschränkung oder des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit kann jedoch selbstbestimmt vorgesorgt werden. Verfügbare Instrumente sind die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht- bzw. die Betreuungsverfügung. Mittels der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann eine Vertrauensperson benannt werden, welche die Wünsche/Bedürfnisse, z. B. gegenüber Ärzten und Pflegenden, Behörden usw., vertritt. Patientenverfügungen bieten die Möglichkeit, Behandlungsentscheidungen vorweg zu nehmen und erleichtern dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer die Entscheidung.

In der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Betreuungsrecht. Des Weiteren werden die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie die Rolle und die Aufgaben eines Vorsorgebevollmächtigten/Betreuers vorgestellt. Ziel der Fortbildung ist es, Sicherheit im Praxisalltag zu gewinnen.

Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
- Rolle und Aufgaben des Vorsorgebevollmächtigten/Betreuers
- Aufgaben und Pflichten der Pflege- und Betreuungskräfte im Arbeitsalltag
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

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