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494/2017: Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte - Grundlagenwissen

Zielgruppe
Pflegehilfskräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Termine
10.04.2017 - 11.04.2017

Uhrzeit
9:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Ilona Riebe
Lehrerin für Pflege, Trainerin/Coach

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
180,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Beschreibung
Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels in der Pflege werden zunehmend Pflegehilfskräfte mit der Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen beauftragt.
Im ambulanten Bereich kann der Träger eines Pflegedienstes Zusatzvereinbarungen mit den Sächsischen Krankenkassen über die Vergütung häuslicher Krankenpflege abschließen, um den Einsatz der Pflegehilfskräfte zu legitimieren. In den Vereinbarungen sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Einsatzbereich - Pflegehilfskräfte können Behandlungspflegen der Leistungsgruppe 1 übernehmen - festgelegt. Der Träger des Pflegedienstes ist verpflichtet, seine Mitarbeiter zur Durchführung der Maßnahmen zu befähigen, d. h sofern keine formale Qualifikation vorliegt, muss die materielle Qualifikation erworben werden.
Im stationären Setting muss der Träger der Pflegeeinrichtung keine zusätzlichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen abschließen. Hier können Pflegehilfskräfte einfache Behandlungspflegen übernehmen, vorausgesetzt sie wurden entsprechend qualifiziert.

In der 2-tägigen Fortbildung werden theoretische Grundkenntnisse zu behandlungspflegerischen Maßnahmen vermittelt.

Schwerpunkte
- grundsätzliche Anforderungen an die Delegation von Behandlungspflegen
- Abgrenzung formale und materielle Qualifikation
- Vermittlung theoretischer Grundkenntnisse zur/zum:
. Blutzuckermessung
. Blutdruckmessung
. Medikamentengabe als Richten und Verabreichen (u.a. orale Medikamente,
Augentropfen, Einreibungen, Suppositorien, Tinkturen)
. Richten von Injektionen
. s.c. Injektion - praktische Umsetzung
. Auflegen eines Kälteträgers
. An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/Thromboseprophylaxe
. Umgang mit der PEG
- Einführung in ausgewählte Krankheitsbilder (u.a. Diabetes mellitus)
- Dokumentation der erbrachten Leistungen
- Krankenbeobachtung
- Risikomanagement
- Verhalten in Notfällen

Bemerkungen
Die Fortbildung umfasst die Vermittlung der theoretischen Grundlagen. Zum Erwerb der vollständigen materiellen Qualifikation muss der Träger der Pflegeeinrichtung die fachpraktische Anleitung durch geeignete Pflegefachkräfte (Erwerb von Fertigkeiten/Übung) und die regelmäßige Überprüfung der Mitarbeiter, z. B. im Rahmen von Mitarbeitervisiten, sicherstellen. Zu beachten ist, dass nur in den ambulanten Pflegediensten, welche die Zusatzvereinbarung abgeschlossen haben, der Einsatz von Pflegehilfskräften in der Behandlungspflege möglich ist.
Bitte bequeme und zweckentsprechende Kleidung sowie Socken anziehen. Es werden praktische Übungen durchgeführt.

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