719/2017: AZAV – Maßnahmezulassung nach §§ 45 und 81 SGB III
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) Bemerkungen zu den Kosten |
Beschreibung
Träger der Arbeitsförderung und ihre Einrichtungen bieten Arbeitslosen, insbesondere Langzeitarbeitslosen und anderen am Arbeitsmarkt Benachteiligten Arbeit, berufliche Qualifizierung und/oder Ausbildung an. Bei einer Förderung durch das Jobcenter ist eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nötig. Um Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nutzen zu können, ist neben der Träger- auch eine Maßnahmezulassung nötig.
Im Seminar werden die Voraussetzungen, Regelungen und Bestimmungen der Maßnahmezulassung vorgestellt und das Erstellen von Maßnahmekonzeptionen und Kostenkalkulationen erläutert.
Schwerpunkte
- Arten von Maßnahmen, die AZAV-gefördert werden können
- mögliche Zielgruppen
- Voraussetzungen für die Förderung durch Gutscheine
- Regelungen und Bestimmungen zur Maßnahmezulassung
- Ablauf und Inhalte der Maßnahmezulassung
- Erstellen der Maßnahmekonzeption und Kostenkalkulation