587/2018: Aufenthalt aus familiären Gründen - Familiennachzug im Aufenthaltsgesetz
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Beschreibung
Zur Herstellung und Wahrung einer nach Art. 6 GG schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft kann Menschen aus dem nichteuropäischen Ausland ein Visum zum Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Migrant*innen erteilt werden. Es bedarf - von wenigen Ausnahmen abgesehen - der Zustimmung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Nachzugsberechtigt sind in der Regel Ehegattinnen und Ehegatten sowie minderjährige Kinder.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Ehegattennachzugs zu Deutschen, Unionsbürger*innen, Drittstaatsangehörigen, Flüchtlingen sowie der Nachzug von Kindern vermittelt und diskutiert. Wie hoch sind die Hürden im Familiennachzug? Wer darf kommen, wer nicht?
Schwerpunkte
- Familiennachzug, Ehegattennachzug und Nachzug von minderjährigen Kindern:
• zu Deutschen
• zu Unionsbürger*innen
• zu Drittstaatsangehörigen
• zu Asylberechtigten
• zu subsidiär geschützten Flüchtlingen
• zu unbegleiteten Minderjährigen
- Daraus folgende Aufenthaltsrechte
- Eigenständiges Aufenthaltsrecht
- Härtefälle
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte. Bitte unbedingt mitbringen!