514/2017: Aufenthalt aus familiären Gründen Familiennachzug im Aufenthaltsgesetz
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Zur Herstellung und Wahrung einer nach Art. 6 GG schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft kann menschen aus dem nichteuropäischen Ausland ein Visum zum Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Migrant/innen erteilt werden. Es bedarf - von wenigen Ausnahmen abgesehen - der Zustimmung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Nachzugsberechtigt sind in der Regel Ehegattinnen und Ehegatten sowie minderjährige Kinder.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Ehegattennachzugs zu deutschen, Unionsbürger/innen, Drittstaatsangehörigen, Flüchtlingen sowie der Nachzug von Kindern
vermittelt und diskutiert. Wie hoch sind die Hürden im Familiennachzug? Wer darf kommen, wer nicht?
Schwerpunkte
Familiennachzug, Ehegattennachzug und Nachzug von
minderjährigen Kindern
- zu Deutschen
- zu Unionsbürger/innen
- zu Drittstaatenangehörigen
- zu Asylberechtigten
- zu subsidiäre geschützten Flüchtlingen
- zu unbegleiteten Minderjährigen
- Härtefälle
- daraus folgende Aufenthaltsrechte
- eigenständiges Aufenthaltsrecht
Bemerkungen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 5 Wochen vor Kursbeginn die Diakademie per Post oder per Mail informieren.