052/2019: Aktuelle Änderungen im Ausländerrecht und im Dublin-Verfahren
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Beschreibung
In die Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen in Berlin und Brandenburg kommen immer wieder Personen, für deren Asylverfahren andere EU-Länder formal zuständig sind. Die Einreise von Asylbewerber*innen in die EU und ihr Verbleib in den Mitgliedsstaaten wird bislang durch die so genannten Dublin - Verordnungen geregelt. Das europäische Asylsystem ist jedoch während der letzten drei Jahre an der Praxis gescheitert, die Dublin-Verordnung, die eigentlich regeln sollte, welches Land für die Abwicklung von Asylverfahren zuständig ist, hat ihren Zweck nicht erfüllt. Eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems ist in Planung. Das neue System soll dann auch die bisher geltende Dublin-Verordnung ablösen und für eine gerechtere Aufteilung von Asylbewerber*innen in den Ländern der EU sorgen.
Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs mit Dublin-Fällen in Deutschland wird ausländerrechtlich im Asyl- und im Aufenthaltsgesetz geregelt. Auch hier gibt es immer wieder gesetzliche Änderungen, die für die Beratungspraxis wichtig sind. In der Fortbildung werden aktuelle Probleme bei der Anwendung der Dublin-Verordnung sowie die Grundzüge geplanter Änderungen dargestellt und diskutiert. Die aktuelle Rechtsprechung zu Dublin wird analysiert und anhand von Einzelfallbeispielen besprochen. Der Fokus des Seminars liegt nicht so sehr auf der Einführungs ins Thema,sondern auf der praktischen Beratung und Anwendung mit viel Raum für vertiefte Nachfragen.
Schwerpunkte
- Grundzüge des bestehenden Dublin-Systems
- Aktuelle Probleme bei der Anwendung
- Vorschläge zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems
- Aktuelle Änderungen im deutschen Ausländerrecht
- Aktuelle Rechtsprechung und Fallarbeit
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte. Bitte unbedingt mitbringen!