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511/2018: Änderung der ambulanten Qualitätsprüfungsrichtlinie 2018: Neue Herausforderungen für ambulante Pflegeeinrichtungen

Zielgruppe
Leitungskräfte, Qualitätsbeauftragte und Pflegefachkräfte in ambulanten Pflegeeinrichtungen

Termine
26.01.2018

Uhrzeit
09:00-16:15

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Dorena Nenke, Krankenschwester, Dipl. Pflegewirtin (FH), Qualitätsprüferin

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Mit Einführung des PSG III hat der Gesetzgeber neu geregelt, dass in ambulanten Pflegeeinrichtungen, die ausschließlich Verträge nach § 132a Abs. 4 SGB V zur Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege mit den Krankenkassen abgeschlossen haben, jährliche Regelprüfungen analog zu den Regelprüfungen in der Pflegeversicherung durchzuführen sind. Im Vordergrund stehen hierbei ärztlich verordnete Leistungen der Behandlungspflege, z. B. die Gabe von Medikamenten oder Insulininjektionen, aber auch sehr komplexe Maßnahmen wie die spezielle Krankenbeobachtung rund um die Uhr bei Personen, bei denen aufgrund einer Beatmung eine ständige Interventionsbereitschaft durch eine Pflegefachkraft gewährleistet werden muss. Häufig findet die Versorgung von intensivpflegebedürftigen Personen in organisierten Wohneinheiten statt, die explizit in den Prüfungen nach dieser Richtlinie berücksichtigt werden sollen. Zusätzlich sind nun auch Anlassprüfungen möglich, etwa aufgrund von Beschwerden über schlechte Pflegeleistungen oder Abrechnungsauffälligkeiten.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die gesetzlichen Grundlagen, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege einzuhalten sind. Sie sind über die Änderungen der ambulanten Qualitätsprüfungsrichtlinie 2018 informiert und können die Anforderungen umsetzen.

Schwerpunkte
1) gesetzliche Grundlagen
- der aktuelle Stand des Wissens, Expertenstandards
- die Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V
- die Verträge nach § 132a Abs. 4 SGB V
- die Richtlinie zur Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92
Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 und Absatz 7 Nr. 1 SGB V
- die relevanten Inhalte der Medizinproduktebetreiberverordnung
- die relevanten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention nach § 23 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz
2) Veränderungen in der Stichprobe
3) Fachliche und inhaltliche Änderungen in der Behandlungspflege /
spezielle Krankenbeobachtung; strukturelle Veränderungen
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Registrierung beruflich Pflegender: für die Teilnahme erhalten Sie
8 Fortbildungspunkte; Info und Anmeldung: www.regbp.de

Bemerkungen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 12 Wochen vor
Kursbeginn die Diakademie per Telefon oder per Mail informieren!


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