780/2023: Zugang zu Sozialleistungen für Flüchtlinge
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Beschreibung
Für Asylsuchende besteht zu Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland kein Anspruch auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, sondern sie fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht für die erste Zeit eingeschränkte Leistungen vor, beispielsweise sollen medizinische Leistungen nur bei akuter Erkrankung erfolgen. Das
hat zur Folge, dass Vieles nur durch professionelle Unterstützung bis hin zum Rechtsstreit durchzusetzen ist. Erst nach Asylanerkennung oder nach Ablauf bestimmter Fristen erlangen Geflüchtete gleichberechtigten Zugang zu SGB-Leistungen bzw. Analogleistungen.
Schwerpunkte
- Grundzüge des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Regelsätze und Regelsatzberechnung
- Medizinische Leistungen
- Leistungen für besonders schutzbedürftige Gruppen
- Leistungsdauer und Leistungsausschluss
- Ansprüche nach SGB
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte.