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780/2023: Zugang zu Sozialleistungen für Flüchtlinge

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen, Interessierte in allen Feldern der sozialen Arbeit

Termine
07.06.2023

Uhrzeit
09:30-15:30 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Volker Gerloff, Fachanwalt für Sozialrecht
Moderation: Petra Schwaiger oder Katharina Müller, DWBO

Leitung /Organisation
Claudia Siegel / Gabriele Rosinsky

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
80,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
80,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Der Kurspreis beinhaltet eine Förderung.

Beschreibung
Für Asylsuchende besteht zu Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland kein Anspruch auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, sondern sie fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht für die erste Zeit eingeschränkte Leistungen vor, beispielsweise sollen medizinische Leistungen nur bei akuter Erkrankung erfolgen. Das
hat zur Folge, dass Vieles nur durch professionelle Unterstützung bis hin zum Rechtsstreit durchzusetzen ist. Erst nach Asylanerkennung oder nach Ablauf bestimmter Fristen erlangen Geflüchtete gleichberechtigten Zugang zu SGB-Leistungen bzw. Analogleistungen.

Schwerpunkte
- Grundzüge des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Regelsätze und Regelsatzberechnung
- Medizinische Leistungen
- Leistungen für besonders schutzbedürftige Gruppen
- Leistungsdauer und Leistungsausschluss
- Ansprüche nach SGB

Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte.

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