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228/2022: Wahnstörungen im Alter

Zielgruppe
Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Betreuungskräfte in Einrichtungen der Altenhilfe und Mitarbeitende in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie sowie Interessierte

Termine
08.11.2022

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
ChA i. R. Dr. med. Friedemann Ficker
FA für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie,
FA für Psychotherapeutische Medizin

Leitung /Organisation
Juliane Wilbrecht / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
130,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
105,00 Euro

Beschreibung
Wahnhafte Störungen betreffen jedes Lebensalter. Durch den wachsenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft nimmt jedoch die Bedeutung von Wahnerkrankungen im Alter zu. Wahnerkrankungen stellen für das Umfeld der Betroffenen eine besondere Herausforderung dar, sie selbst haben oft keine Krankheitseinsicht. Um aber angemessen und fachlich richtig mit diesen Menschen umzugehen, ist eine Therapie und eine Zusammenarbeit mit medizinischen Fachleuten unerlässlich, dies setzt aber eine Mitwirkung des Betroffenen voraus. Ähnlich problematisch gestalten sich Wahnerkrankungen bei hirnorganischen Veränderungen in Form akustischer Hallozinosen, wahnhafter Personenverkennung und Dermatozoenwahn bis zur Wahnausweitung von Demenz - Krankheiten mit Bestehlungs-, Beobachtungs- und Verfolgungswahn.

Die notwendigen Betreuungsmaßnahmen werden bei den vielen verschiedenartigen Wahnformen erörtert, die Chance, mit Medikamenten beruhigend und heilend einzugreifen, in ihren Grenzen dargestellt.

Schwerpunkte
- Was ist "Wahn"?
- Entstehung von Wahn
- Wahnformen bei hirnorganischen Veränderungen
- Wahn und endogene Psychosen
- Therapiemöglichkeiten
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53b SGB XI).

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