Anmeldung

257/2024: Umgang mit Sterbewünschen und dem assistierten Suizid

Zielgruppe
Mitarbeitende in Pflege und Betreuung in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Interessierte
Termine
14.11.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Maria Ziesche / Karin Friedrich
ReferentInnen
Ulrike Kaiser
Dipl.-Pflegewirtin (FH), Dipl.- Psychogerontologin Univ., Hospizkoordinatorin
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Beschreibung

In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB gekippt und das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt. Die Diskussion um den assistierten Suizid und eine Neufassung der Gesetzgebung wird dabei sehr emotional und kontrovers geführt. Im Juli 2023 scheiterten zwei Vorschläge zur Neuregelung des § 217 StGB im Bundestag. Die gesamtgesellschaftliche Debatte geht somit weiter.
Aber was bewegt Menschen, den Wunsch nach einem schnell herbeigeführten Tod zu äußern und Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen? Wie kann es gelingen im Gespräch zu bleiben, den Sterbewünschen etwas entgegen zu setzen und die Würde und Selbstbestimmung des Menschen ernst zu nehmen?
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zum assistierten Suizid in Deutschland und reflektieren ihre eigene Einstellung dazu. Sie wissen um Ursachen von Sterbewünschen und erarbeiten Möglichkeiten diesen zu begegnen.

Schwerpunkte

Schwerpunkte:
• Begriffsklärung
• Epidemiologie des Suizids
• assistierter Suizid
o aktuelle rechtliche Grundlagen in Deutschland
o der Blick über die Ländergrenzen
o Filmarbeit
• Hintergründe von Sterbewünschen und Umgang damit

Bemerkungen

Die Weiterbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53b SGB XI).

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257/2024: Umgang mit Sterbewünschen und dem assistierten Suizid

Zielgruppe
Mitarbeitende in Pflege und Betreuung in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Interessierte

Termine
14.11.2024

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Ulrike Kaiser
Dipl.-Pflegewirtin (FH), Dipl.- Psychogerontologin Univ., Hospizkoordinatorin

Leitung /Organisation
Maria Ziesche / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Beschreibung
In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB gekippt und das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt. Die Diskussion um den assistierten Suizid und eine Neufassung der Gesetzgebung wird dabei sehr emotional und kontrovers geführt. Im Juli 2023 scheiterten zwei Vorschläge zur Neuregelung des § 217 StGB im Bundestag. Die gesamtgesellschaftliche Debatte geht somit weiter.
Aber was bewegt Menschen, den Wunsch nach einem schnell herbeigeführten Tod zu äußern und Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen? Wie kann es gelingen im Gespräch zu bleiben, den Sterbewünschen etwas entgegen zu setzen und die Würde und Selbstbestimmung des Menschen ernst zu nehmen?
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zum assistierten Suizid in Deutschland und reflektieren ihre eigene Einstellung dazu. Sie wissen um Ursachen von Sterbewünschen und erarbeiten Möglichkeiten diesen zu begegnen.

Schwerpunkte
Schwerpunkte:
• Begriffsklärung
• Epidemiologie des Suizids
• assistierter Suizid
o aktuelle rechtliche Grundlagen in Deutschland
o der Blick über die Ländergrenzen
o Filmarbeit
• Hintergründe von Sterbewünschen und Umgang damit

Bemerkungen
Die Weiterbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53b SGB XI).

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