Anmeldung Anmeldung

349/2026: Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte
Termine
25.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung

Neben einer Neuorientierung der Leistungen nach dem SGB IX, weg von der Fürsorge, hin zur selbstbestimmten Lebensführung, bestand das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch immer darin, die stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zumindest etwas zu minimieren. In der Praxis haben das inzwischen viele Menschen mit Behinderung erfahren müssen, denen Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen wurden. In der Praxis zeigt sich nun zunehmend, dass sowohl die Menschen mit Behinderung (resp. ihre Vertreter) als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen Probleme haben, Teilhabe zu begründen. An dieser Stelle setzt dieses Seminar an. Anhand realer Beispiele aus der anwaltlichen Praxis des Dozenten soll analysiert werden, warum Teilhabebedarf nicht anerkannt wurde und wie eine gelingende Dokumentation aussehen könnte.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Normen für den Teilhabebedarf und können diesen in ihre Praxis richtig begründen.

Schwerpunkte

- Definition des Begriffs Teilhabe
- typische Fehler bei der Bestimmung von Teilhabezielen
- Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung
- Grundlage zur Ermittlung von Teilhabewunschen und -zielen
- Wunsch- und Wahlrechtauch bei schwerer Mehrfachbehinderung?
- Berechtigung von Wünschen bei knappen Kassen
- Wirtschaftlichkeit von Wünschen
- Mehrkostenvorbehalt
- Stolperschwellen bei der Bedarfsermittlung nach den Assessmentinstrumenten
- Entwicklung von Teilhabezielen aus den Teilhabewünschen
- Reduktion auf den Willen / das Bedürfnis
- Verantwortlichkeit
- Teilhabe an Teilhabegrenzen
- Bindung der Arbeit von Mitarbeitern an die Teilhabeziele
- Entscheidungskompetenzen von Mitarbeitern vs. der gesetzlichen Vertreter
- Konsequenzen für
- die Jahresentwicklungsbereichte
- die Argumentation ggü. den kostenträgern
- der Dokumentation
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG
- Bearbeitung aktueller Fallbeispiele zur sozialen Teilhabe

Bemerkungen

In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Seminare statt, die Sie extra buchen können:

06.05.2026 ONLINE Kurs 327/2026: NEU Das neue europäische Asylsystem

18.05.2026 Moritzburg Kurs 061/2026: NEU Aktuelle Gesetzesänderung im SGB II

19.05.2026 Moritzburg Kurs 352/2026: Dokumentation und Haftung in Betreuung und Pflege

20.05.2026 Moritzburg Kurs 351/2026: Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung

01.09.2026 Moritzburg Kurs 138/2026: Aufsichtspflicht und Haftung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Rechtsgrundlagen

02.09.2026 Moritzburg Kurs 348/2026: Das Bundesteilhabegesetz - gesetzliche Grundlagen/ aktuelle Rechtsprechung

26.10.2026 Moritzburg Kurs 060/2026: NEU Grundlagenseminar zum Bürgergeld / SGB II

10.11.2026 Moritzburg Kurs 397/2026: NEU Problemfälle Betreuungsrecht - Selbstbestimmung Betreuerwechsel, Angehörige - aktuelle Rechtsprechung

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349/2026: Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte

Termine
25.11.2026

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Neben einer Neuorientierung der Leistungen nach dem SGB IX, weg von der Fürsorge, hin zur selbstbestimmten Lebensführung, bestand das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch immer darin, die stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zumindest etwas zu minimieren. In der Praxis haben das inzwischen viele Menschen mit Behinderung erfahren müssen, denen Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen wurden. In der Praxis zeigt sich nun zunehmend, dass sowohl die Menschen mit Behinderung (resp. ihre Vertreter) als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen Probleme haben, Teilhabe zu begründen. An dieser Stelle setzt dieses Seminar an. Anhand realer Beispiele aus der anwaltlichen Praxis des Dozenten soll analysiert werden, warum Teilhabebedarf nicht anerkannt wurde und wie eine gelingende Dokumentation aussehen könnte.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Normen für den Teilhabebedarf und können diesen in ihre Praxis richtig begründen.

Schwerpunkte
- Definition des Begriffs Teilhabe
- typische Fehler bei der Bestimmung von Teilhabezielen
- Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung
- Grundlage zur Ermittlung von Teilhabewunschen und -zielen
- Wunsch- und Wahlrechtauch bei schwerer Mehrfachbehinderung?
- Berechtigung von Wünschen bei knappen Kassen
- Wirtschaftlichkeit von Wünschen
- Mehrkostenvorbehalt
- Stolperschwellen bei der Bedarfsermittlung nach den Assessmentinstrumenten
- Entwicklung von Teilhabezielen aus den Teilhabewünschen
- Reduktion auf den Willen / das Bedürfnis
- Verantwortlichkeit
- Teilhabe an Teilhabegrenzen
- Bindung der Arbeit von Mitarbeitern an die Teilhabeziele
- Entscheidungskompetenzen von Mitarbeitern vs. der gesetzlichen Vertreter
- Konsequenzen für
- die Jahresentwicklungsbereichte
- die Argumentation ggü. den kostenträgern
- der Dokumentation
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG
- Bearbeitung aktueller Fallbeispiele zur sozialen Teilhabe

Bemerkungen
In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Seminare statt, die Sie extra buchen können:

06.05.2026 ONLINE Kurs 327/2026: NEU Das neue europäische Asylsystem

18.05.2026 Moritzburg Kurs 061/2026: NEU Aktuelle Gesetzesänderung im SGB II

19.05.2026 Moritzburg Kurs 352/2026: Dokumentation und Haftung in Betreuung und Pflege

20.05.2026 Moritzburg Kurs 351/2026: Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung

01.09.2026 Moritzburg Kurs 138/2026: Aufsichtspflicht und Haftung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Rechtsgrundlagen

02.09.2026 Moritzburg Kurs 348/2026: Das Bundesteilhabegesetz - gesetzliche Grundlagen/ aktuelle Rechtsprechung

26.10.2026 Moritzburg Kurs 060/2026: NEU Grundlagenseminar zum Bürgergeld / SGB II

10.11.2026 Moritzburg Kurs 397/2026: NEU Problemfälle Betreuungsrecht - Selbstbestimmung Betreuerwechsel, Angehörige - aktuelle Rechtsprechung

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