Diesen Kurs können Sie leider nicht mehr buchen.

Zurück

229/2022: Sucht und gestörter Schlaf im Alter

Zielgruppe
Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Betreuungskräfte in Einrichtungen der Altenhilfe und Mitarbeitende in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie sowie Interessierte

Termine
14.09.2022

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
ChA i.R. Dr. med. Friedemann Ficker
FA für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie,
FA für Psychotherapeutische Medizin

Leitung /Organisation
Juliane Wilbrecht / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
130,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
105,00 Euro

Beschreibung
Suchtmittelmissbrauch und Suchterkrankungen betreffen nicht nur junge Menschen, zunehmend sind auch ältere Menschen betroffen. Die Ursachen einer Sucht sind vielfältig. Da der Organismus anfälliger wird, sind die Folgeschäden schwerwiegend. Oft werden sie jedoch nicht als solche erkannt, da Symptome eher dem Alter angelastet werden.
Ebenso nehmen Schlafstörungen im Alter zu. Hierbei beeinflussen vor allem körperliche und psychiatrische Erkrankungen den gesunden Schlaf.

Ursachen von Sucht- und Schlafkrankheiten werden in ihrer gegenseitigen Vernetzung dargestellt, ihre Formen auch im Hinblick auf Suizidgefährdung beschrieben, medikamentöse Therapien empfohlen und Verhaltensweisen für den richtigen Umgang mit diesen Störungen aufgezeigt.

Ziel der Fortbildung ist der sichere Umgang der Pflege- und Betreuungskräfte mit betroffenen Pflegebedürftigen.

Schwerpunkte
- Suchtentwicklung bei alten Menschen
- Suchttherapie im Alter
- Zusammenhang von Suchtmittelkonsum und Depressionen
- Altersschlaf und Therapiechancen
_________________________________________________________
Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53b SGB XI).

Zurück