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724/2021: Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ 28)

Zielgruppe
Gruppenleiter*innen in Werkstätten für behinderte Menschen sowie Mitarbeitende in anderen Bereichen der beruflichen Förderung von Menschen mit Behinderung einschließlich Mitarbeitende „anderer Anbieter“, wie sie im Bundesteilhabegesetz benannt sind.

Termine
02.05.2022 - 06.05.2022
24.05.2022 - 25.05.2022
30.05.2022
07.06.2022
09.06.2022
13.06.2022 - 14.06.2022
17.06.2022
04.07.2022 - 07.07.2022
11.07.2022 - 12.07.2022
06.09.2022 - 08.09.2022
06.10.2022
19.10.2022 - 20.10.2022
14.11.2022 - 15.11.2022
07.12.2022 - 09.12.2022
05.01.2023 - 06.01.2023
25.01.2023 - 27.01.2023
21.02.2023 - 22.02.2023
09.03.2023 - 10.03.2023
28.03.2023 - 29.03.2023

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonenhaus Moritzburg
Bachhaus
Schlossallee 4
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Matthias Kühn, Geschäftsführer Ev. Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH
Michael Borbonus, Heilpädagoge, Sozialtherapeut
und Team

Leitung /Organisation
Stefanie Wildenhain / Grit Menkovic

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
3.800,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
3.100,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Der Aufbaukurs zur Geprüften Fachkraft zur Arbeit- und Berufsförderung schließt sich ab Juni 2023 an und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Beschreibung
In der berufsbegleitenden Weiterbildung "Sonderpädagogische Zusatzqualifikation" werden die praktischen Erfahrungen am jeweiligen Arbeitsplatz mit den theoretischen Inhalten und einem durchzuführenden Praktikum verbunden. Das Curriculum beruht auf den Empfehlungen des BiBB und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13.12.2016 (GFABPrV).

Inhalt der Weiterbildung sind die folgenden vier Handlungsbereiche, in denen die dort benannten Kompetenzen erlangt werden:

Schwerpunkte
1. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, für die Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben Kommunikations-, Gruppenbildungs- und
Kooperationsprozesse zu planen, zu steuern und zu gestalten.
- Sie planen den Prozess der Teilhabe mit dem Menschen mit Behinderung und
beziehen interne und externe Beteiligte unter Beachtung der
mehrdimensionalen Rollenanforderungen in den Prozess ein.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Prozess der Teilhabe selbstreflektiert,
barrierefrei und wertschätzend zu planen und durchzuführen.

2. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, unter Einbeziehung des behinderten
Menschen personenzentriert den Verlauf der Eingliederung des behinderten
Menschen und dessen Teilhabe am Arbeitsleben zu planen und zu gestalten.
- Sie sind in der Lage, Fähigkeiten und Wünsche des behinderten Menschen zu
erkennen, einzuschätzen und zu berücksichtigen.
- Die Teilnehmenden können Angebote zu Qualifizierung, Beschäftigung und
Arbeit unterbreiten.
- Sie sind in der Lage, unter Verwendung geeigneter Methoden Aufgaben und
Arbeiten bereit zu stellen und aus deren Erledigung Schlussfolgerungen
über die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Menschen mit
Behinderung zu ziehen.

3. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, Bildungsprozesse, durch die Menschen
mit Behinderung berufliche Handlungsfähigkeit erlangen sollen,
personenzentriert und unter Anwendung geeigneter didaktischer Elemente zu
planen, durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren.
- Die Teilnehmenden können anerkannte Methoden der beruflichen Bildung unter
Berücksichtigung habilitativer und rehabilitiver Aspekte anwenden.
Sie gestalten die individuellen Bildungsprozesse unter Einbeziehung des
behinderten Menschen.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, die Rechte, Interessenvertretungs- und
Selbstvertretungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu vermitteln, sowie Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und Arbeitsplätze personenzentriert zu gestalten.

Die Weiterbildung gliedert sich folgendermaßen auf:
- Einführungswoche: Grundlagen der Heilpädagogik, Behinderung und Gesellschaft, Exkursion (40h)
- Angeleitete Arbeitserfahrung durch Plenumstermine im Kurs (208h)
- Praktikum außerhalb des derzeitigen Arbeitsbereiches (40h)
- Ergänzungsmodule von 10 Terminen insgesamt (80h)
- Abschlusskolloquium mit Präsentation der Projektarbeit und Fachgespräch (16h)
- Schriftliche Aufgaben-stellungen, vom Dozenten begleitet (56h)
- Projektarbeit (160h)

Zugangsvoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Berufspraxis oder ohne abgeschlossene Ausbildung 6 Jahre Berufspraxis und 6 Monate der beruflichen Praxis müssen in der WfbM oder vergleichbarem Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Die geforderten Zeiten müssen spätestens bis zur Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein.

Bemerkungen
Der hier ausgeschriebene Kurs beinhaltet nur die SPZ. Es besteht die Möglichkeit, nach Absolvierung eines Aufbaumoduls die Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung abzulegen.

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