731/2023: SGB II und XII für die Beratungspraxis: Das Bürgergeld – Was ändert sich im Sozialleistungsrecht?
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Beschreibung
Am 25.11.22 haben Bundesrat und Bundestag dem Bürgergeld-Gesetz nach erfolgter Einigung im Vermittlungsausschuss zugestimmt. Am 01.01.23 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten. Die neuen gesetzli-chen Regelungen werden schrittweise zum 01.01.23 und zum 01.07.23 eingeführt.
Bei dem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die ge-setzlichen Änderungen, die im Zuge des Bürgergeld-Gesetzes im Sozial-leistungsrecht (SGB II und SGB XII) im Jahr 2023 erfolgen. Neuregelun-gen wie z.B. die Karenzzeiten bei den Kosten der Unterkunft und nicht-erheblichem Vermögen sowie die Anhebung von Freibeträgen und Schon-vermögen werden ebenso vorgestellt wie neu eingeführte Leistungsan-sprüche bei Qualifizierung und Weiterbildung. Neue Konzepte wie der Ko-operationsplan und das Schlichtungsverfahren werden mit Blick auf Fra-gen der praktischen Beratungsarbeit erörtert. Zudem werden Änderungen bei den Leistungsminderungen behandelt.
Teilnehmende können eigene Fragestellungen einbringen.
Schwerpunkte
• Bürgergeld-Gesetz: Änderungen im SGB II und SGB XII, darunter:
• Karenzzeiten bei Kosten der Unterkunft und nicht-erheblichem Vermögen
• Erhöhung Schonvermögen und Freibeträge
• Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus
• Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
• Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
• Sanktionen und Rechtsfolgen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
Bemerkungen
Rückmeldungen zu den Fortbildungsbedarfen der Berater/innen
werden gerne aufgegriffen.
Fragestellungen per Mail an: niemeyer.c@dwbo.de