720/2023: SGB II und XII für die Beratungspraxis: Das Bürgergeld – Was ändert sich im Sozialleistungsrecht?
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Beschreibung
Das Bürgergeld – Was ändert sich im Sozialleistungsrecht?
Am 25.11.22 haben Bundesrat und Bundestag dem Bürgergeld-Gesetz nach erfolgter Einigung im Vermittlungsausschuss zugestimmt. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird das Bürgergeld-Gesetz am 01.01.23 in Kraft treten. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden schrittweise zum 01.01.23 und zum 01.07.23 eingeführt.
Bei dem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen, die im Zuge des Bürgergeld-Gesetzes im Sozialleistungsrecht (SGB II und SGB XII) im Jahr 2023 erfolgen. Neuregelungen wie z.B. die Karenzzeiten bei den Kosten der Unterkunft und nicht-erheblichem Vermögen sowie die Anhebung von Freibeträgen und Schonvermögen werden ebenso vorgestellt wie neu eingeführte Leistungsansprüche bei Qualifizierung und Weiterbildung. Neue Konzepte wie der Kooperationsplan und das Schlichtungsverfahren werden mit Blick auf Fragen der praktischen Beratungsarbeit erörtert. Zudem werden Änderungen bei den Leistungsminderungen behandelt.
Teilnehmende können eigene Fragestellungen einbringen.
Schwerpunkte
Bürgergeld-Gesetz: Änderungen im SGB II und SGB XII, darunter:
• Karenzzeiten bei Kosten der Unterkunft und nicht-erheblichem Vermögen
• Erhöhung Schonvermögen und Freibeträge
• Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus
• Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
• Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
• Sanktionen und Rechtsfolgen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
Bemerkungen
Rückmeldungen zu den Fortbildungsbedarfen der Berater/innen
werden gerne aufgegriffen.
Fragestellungen per Mail an: niemeyer.c@dwbo.de