535/2024: Recht für die Betreuungskraft in der Altenpflege
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Die Teilnehmenden beschäftigen sich in der Fortbildung mit zwei Themenkomplexen. Zum einen erhalten sie einen Überblick über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung, insbesondere zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen. Zum anderen widmen sie sich den Themen Patientenverfügung, Betreuung und Vorsorgevollmacht. Erkrankungen, die mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit einhergehen, führen zur Betreuung, ebenso körperliche Behinderungen. In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Person (oder mehrere) zu benennen, welche die Betreuung unter Beachtung des Willens der Betroffenen übernimmt. Für den Fall der Einschränkung oder des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit kann jedoch selbstbestimmt, mittels Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht- bzw. Betreuungsverfügung, vorgesorgt werden.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden verfügen über ein Grundverständnis zum Betreuungsrecht und kennen die Rolle und die Aufgaben eines Vorsorgebevollmächtigten/Betreuers. Sie wissen um die Bedeutung der Patientenverfügung und sind hinsichtlich einfacher Fragen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung auskunftsfähig. Sie kennen wichtige Leistungen der Pflegeversicherung und können daraus die Ansprüche Pflegebedürftiger ableiten.
Schwerpunkte
- Pflegerecht: Überblick zu Leistungen der Pflegeversicherung mit dem
Schwerpunkt Entlastungsleistungen für Angehörige
- Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/Patientenverfügung:
Rechtsgrundlagen (BGB)
- Rolle und Aufgaben des Vorsorgebevollmächtigten/Betreuers
- Aufbau und Bedeutung der Patientenverfügung
- die Wünsche des Betroffenen als Maßstab des pflegerischen Handelns
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Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI und nach §§ 39, 45b SGB XI i.V.m. 113 Abs. 1 SGB XI
(gemäß der RL nach § 53b SGB XI).