Anmeldung

423/2025: NEU Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte
Termine
23.09.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung

Neben einer Neuorientierung der Leistungen nach dem SGB IX, weg von der Fürsorge, hin zur selbstbestimmten Lebensführung, bestand das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch immer darin, die stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zumindest etwas zu minimieren. In der Praxis haben das inzwischen viele Menschen mit Behinderung erfahren müssen, denen Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen wurden. In der Praxis zeigt sich nun zunehmend, dass sowohl die Menschen mit Behinderung (resp. ihre Vertreter) als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen Probleme haben, Teilhabe zu begründen. An dieser Stelle setzt dieses Seminar an. Anhand realer Beispiele aus der anwaltlichen Praxis des Dozenten soll analysiert werden, warum Teilhabebedarf nicht anerkannt wurde und wie eine gelingende Dokumentation aussehen könnte.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Normen für den Teilhabebedarf und können diesen in ihre Praxis richtig begründen.

Schwerpunkte

- Definition der Begriffe Teilhabe und Pflege
- Überblick über die einschlägigen Leistungsträger
- Leistungen bei Pflege:
  . das Begutachtungsverfahren des Pflegeversicherungsrechts (NBA)
  . Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  . Hilfe zur Pflege über den Sozialleistungsträger
  . Dokumentation von Sturz, Dekubitus, FeM, Gewalt etc.
- Abgrenzung Eingliederungshilfe – Pflege – Behandlungspflege:
  . Sinn und Zweck der Leistungen
  . Wesensverschiedenheit der Leistungen
  . Dokumentation der Wesensverschiedenheit
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG

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423/2025: NEU Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte

Termine
23.09.2025

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Neben einer Neuorientierung der Leistungen nach dem SGB IX, weg von der Fürsorge, hin zur selbstbestimmten Lebensführung, bestand das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch immer darin, die stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zumindest etwas zu minimieren. In der Praxis haben das inzwischen viele Menschen mit Behinderung erfahren müssen, denen Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen wurden. In der Praxis zeigt sich nun zunehmend, dass sowohl die Menschen mit Behinderung (resp. ihre Vertreter) als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen Probleme haben, Teilhabe zu begründen. An dieser Stelle setzt dieses Seminar an. Anhand realer Beispiele aus der anwaltlichen Praxis des Dozenten soll analysiert werden, warum Teilhabebedarf nicht anerkannt wurde und wie eine gelingende Dokumentation aussehen könnte.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Normen für den Teilhabebedarf und können diesen in ihre Praxis richtig begründen.

Schwerpunkte
- Definition der Begriffe Teilhabe und Pflege
- Überblick über die einschlägigen Leistungsträger
- Leistungen bei Pflege:
  . das Begutachtungsverfahren des Pflegeversicherungsrechts (NBA)
  . Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  . Hilfe zur Pflege über den Sozialleistungsträger
  . Dokumentation von Sturz, Dekubitus, FeM, Gewalt etc.
- Abgrenzung Eingliederungshilfe – Pflege – Behandlungspflege:
  . Sinn und Zweck der Leistungen
  . Wesensverschiedenheit der Leistungen
  . Dokumentation der Wesensverschiedenheit
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG

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