423/2025: NEU Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) Bemerkungen zu den Kosten |
Beschreibung
Neben einer Neuorientierung der Leistungen nach dem SGB IX, weg von der Fürsorge, hin zur selbstbestimmten Lebensführung, bestand das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch immer darin, die stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zumindest etwas zu minimieren. In der Praxis haben das inzwischen viele Menschen mit Behinderung erfahren müssen, denen Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen wurden. In der Praxis zeigt sich nun zunehmend, dass sowohl die Menschen mit Behinderung (resp. ihre Vertreter) als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen Probleme haben, Teilhabe zu begründen. An dieser Stelle setzt dieses Seminar an. Anhand realer Beispiele aus der anwaltlichen Praxis des Dozenten soll analysiert werden, warum Teilhabebedarf nicht anerkannt wurde und wie eine gelingende Dokumentation aussehen könnte.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Normen für den Teilhabebedarf und können diesen in ihre Praxis richtig begründen.
Schwerpunkte
- Definition der Begriffe Teilhabe und Pflege
- Überblick über die einschlägigen Leistungsträger
- Leistungen bei Pflege:
. das Begutachtungsverfahren des Pflegeversicherungsrechts (NBA)
. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
. Hilfe zur Pflege über den Sozialleistungsträger
. Dokumentation von Sturz, Dekubitus, FeM, Gewalt etc.
- Abgrenzung Eingliederungshilfe – Pflege – Behandlungspflege:
. Sinn und Zweck der Leistungen
. Wesensverschiedenheit der Leistungen
. Dokumentation der Wesensverschiedenheit
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG