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397/2026: NEU Problemfälle Betreuungsrecht - Selbstbestimmung Betreuerwechsel, Angehörige - aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe
Mitarbeitende aus dem Bereich Pflege und Behindertenbetreuung, gesetzliche Betreuer auch Ehrenamtliche sowie Interessierte
Termine
10.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung

Mit den Grundzügen des neuen Betreuungsrechts kennt sich die Pflege recht gut aus. Daneben gibt es aber eine Fülle an Detailproblemen, die zwar nicht alltäglich, aber doch immer wiederauftauchen. Bringt es Sinn bei einem Geschäftsunfähigen einen Einwilligungsvorbehalt zu fordern? Welche Zwangsmittel kann ein Betreuungsgericht gegenüber gesetzlichen Betreuern verhängen? Was tun, wenn sich der gesetzliche Betreuer nicht nach den Wünschen des Betreuten richtet.

Dieses Seminar widmet sich also den nicht so ganz alltäglichen Fragen des Betreuungsrechts. Ausreichend Zeit zur Erörterung praktischer Problemstellungen der Teilnehmer wird es geben.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen das Betreuungsrecht und haben Rechtssicherheit auch bei schwierigen betreuungsrechtlichen Fragestellungen erworben. Dieses Wissen können Teilnehmende in ihre Berufspraxis einbringen.

Schwerpunkte

- Abgrenzung EGH – Betreuerpflichten
- Vor-/Nachteile von Vorsorgevollmacht und Betreuung
- Reichweite von Aufgabenbereichen
- Missbrauch von Vorsorgevollmachten
- Aufsichtsmittel des Gerichts ggü. (untätigen) Betreuern
- Geschenke durch Betreuer
- Zwangsmedikation durch Betreuer
- Einwilligungsvorbehalt

Zugangsvoraussetzung

Grundkenntnisse des Betreuungsrechts

Bemerkungen

Die Gesetzestexte liegen dem Skript grundsätzlich nicht bei.

In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Fortbildungen statt, die Sie extra buchen können:
06.05.2026 ONLINE Kurs 327/2026: NEU Das neue europäische Asylsystem

18.05.2026 Moritzburg Kurs 061/2026: NEU Aktuelle Gesetzesänderung im SGB II

19.05.2026 Moritzburg Kurs 352/2026: Dokumentation und Haftung in Betreuung und Pflege

20.05.2026 Moritzburg Kurs 351/2026: Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung

01.09.2026 Moritzburg Kurs 138/2026: Aufsichtspflicht und Haftung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Rechtsgrundlagen

02.09.2026 Moritzburg Kurs 348/2026: Das Bundesteilhabegesetz - gesetzliche Grundlagen/ aktuelle Rechtsprechung

26.10.2026 Moritzburg Kurs 060/2026: NEU Grundlagenseminar zum Bürgergeld / SGB II

25.11.2026 Moritzburg Kurs 349/2026: Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen

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397/2026: NEU Problemfälle Betreuungsrecht - Selbstbestimmung Betreuerwechsel, Angehörige - aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe
Mitarbeitende aus dem Bereich Pflege und Behindertenbetreuung, gesetzliche Betreuer auch Ehrenamtliche sowie Interessierte

Termine
10.11.2026

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Mit den Grundzügen des neuen Betreuungsrechts kennt sich die Pflege recht gut aus. Daneben gibt es aber eine Fülle an Detailproblemen, die zwar nicht alltäglich, aber doch immer wiederauftauchen. Bringt es Sinn bei einem Geschäftsunfähigen einen Einwilligungsvorbehalt zu fordern? Welche Zwangsmittel kann ein Betreuungsgericht gegenüber gesetzlichen Betreuern verhängen? Was tun, wenn sich der gesetzliche Betreuer nicht nach den Wünschen des Betreuten richtet.

Dieses Seminar widmet sich also den nicht so ganz alltäglichen Fragen des Betreuungsrechts. Ausreichend Zeit zur Erörterung praktischer Problemstellungen der Teilnehmer wird es geben.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen das Betreuungsrecht und haben Rechtssicherheit auch bei schwierigen betreuungsrechtlichen Fragestellungen erworben. Dieses Wissen können Teilnehmende in ihre Berufspraxis einbringen.

Schwerpunkte
- Abgrenzung EGH – Betreuerpflichten
- Vor-/Nachteile von Vorsorgevollmacht und Betreuung
- Reichweite von Aufgabenbereichen
- Missbrauch von Vorsorgevollmachten
- Aufsichtsmittel des Gerichts ggü. (untätigen) Betreuern
- Geschenke durch Betreuer
- Zwangsmedikation durch Betreuer
- Einwilligungsvorbehalt

Zugangsvoraussetzung
Grundkenntnisse des Betreuungsrechts

Bemerkungen
Die Gesetzestexte liegen dem Skript grundsätzlich nicht bei.

In der Reihe Sozialrecht für die Beratungspraxis finden weiterhin folgende Fortbildungen statt, die Sie extra buchen können:
06.05.2026 ONLINE Kurs 327/2026: NEU Das neue europäische Asylsystem

18.05.2026 Moritzburg Kurs 061/2026: NEU Aktuelle Gesetzesänderung im SGB II

19.05.2026 Moritzburg Kurs 352/2026: Dokumentation und Haftung in Betreuung und Pflege

20.05.2026 Moritzburg Kurs 351/2026: Haftungsfragen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung

01.09.2026 Moritzburg Kurs 138/2026: Aufsichtspflicht und Haftung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Rechtsgrundlagen

02.09.2026 Moritzburg Kurs 348/2026: Das Bundesteilhabegesetz - gesetzliche Grundlagen/ aktuelle Rechtsprechung

26.10.2026 Moritzburg Kurs 060/2026: NEU Grundlagenseminar zum Bürgergeld / SGB II

25.11.2026 Moritzburg Kurs 349/2026: Teilhabebedarf in Zeiten des BTHG richtig begründen

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