530/2024: NEU Kalkulation Fachleistungsstunde – die Königsdisziplin für personenzentrierte Finanzierung in der Eingliederungshilfe
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Beschreibung
Die Rahmenbedingungen sind in Landesrahmenverträgen nach § 131 SGB IX geregelt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich.
Eine allgemein geltende Kalkulation kann daher nicht hergeleitet werden. Sie muss immer aufgrund der Gestehungsbedingungen beim örtlichen Leistungserbringer auf Vollkostenbasis geschehen. Sämtliche Kosten unter Betrachtung aller erforderlichen sächlichen und personellen Ressourcen für die Erbringung von Fachleistungen sind dafür zu ermitteln.
Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen sind die dafür definierten Qualitätsgrößen.
Im Zentrum der neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX zwischen den Trägern der EGH und den Leistungserbringern stehen die personenzentrierten Teilhabeleistungen.
Für Leistungsberechtigte bildet dabei ein individueller Teilhabeplan die Grundlage. Bei dessen Erarbeitung werden Menschen mit Behinderungen aktiv beteiligt.
Die dafür erforderlichen auf das notwendige Maß der erreichbaren Teilhabeziele abgestimmten Leistungen werden als qualifizierte oder einfache (kompensatorische) Assistenzleistungen durch Leistungserbringer vor Ort erbracht.
Die Fachleistungsstunde ist dabei als die Königsdisziplin zu betrachten. In ihr vereint sich der Anspruch Umsetzung individueller Leistungsprozesse in Kombination mit den dafür erforderlichen Strukturprozessen.
Lernergebnisse:
Es werden Kalkulationsgrundlagen für die Fachleistungsstunde/ -pauschale als Voraussetzung zur Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX mit Ihrem Kostenträger vermittelt.
Schwerpunkte
- Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen, Ermittlung der kalkulatorischen Miete
- Leistungen zur sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (insbesondere Assistenzleistungen unterschieden in qualifizierte und einfache Assistenz
- Inhalt und Umfang der Fachleistungsstunden als Ergebnis der individuellen Bedarfsermittlung sind Bestandteil Leistungsvereinbarungen – Fallbeispiel Teilhabeleistungen für hörsehbehinderte/ taubblinde Menschen (Leistungen für Wohnen, Tagesstruktur)
- Kalkulation der Fachleistungsstunde oder Fachleistungspauschale auf Vollkostenbasis
- Planung, Analyse und Controlling – Hinweise für die strategische Ausrichtung von Einrichtungen und Dienste und Erkennung von Fehlentwicklungen.