474/2026: NEU: Betriebliches Eingliederungsmanagement - rechtliche Grundlagen und praktische Fähigkeiten
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Beschreibung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 SGB IX), wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Richtig umgesetzt, ist es jedoch weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es bietet die Chance, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten und Rückfällen vorzubeugen, die Bindung zu stärken und damit Wissen und Erfahrung im Unternehmen zu halten.
Um dieses Potenzial zu nutzen, braucht es eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und Ansprechpersonen im Zusammenhang mit dem BEM-Prozess. Ein erster wichtiger Schritt ist das Angebot eines Gesprächs, das für Mitarbeitende als Chance und Unterstützungsanliegen betrachtet und nicht als Bedrohung empfunden werden soll. Es ist die Basis für einen erfolgversprechenden, gesundheitsförderlichen Prozess im Anschluss.
Schwerpunkte
- BEM-Prozess: Überblick zu den einzelnen Schritten, von der Einladung bis zur Maßnahmenplanung
- Gesprächsführung: Techniken und Strategien für eine erfolgreiche und unterstützende Gesprächsführung mit Betroffenen
- Beteiligungsrechte: Aufzeigen der Rolle und der Rechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung im BEM-Verfahren
- Praxisfälle: Analyse und Diskussion von Fallbeispielen zur Vorbereitung auf reale Situationen