441/2026: LG1 Befähigung von Pflegehilfskräften - Krankenbeobachtung und Übernahme einfacher Behandlungspflegen
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Beschreibung
Pflegehilfskräfte übernehmen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen wesentliche Teile der pflegerischen Versorgung.
Dies waren in vielen Einrichtungen bisher vor allem grundpflegerische Tätigkeiten.
Künftig sehen sich Pflegeheime und ambulante Dienste aber mehr als bisher vor die Aufgabe gestellt, die Pflegeorganisation so zu
gestalten, dass Pflegefachkräfte mehr ihren Steuerungs- und Vorbehaltsaufgaben nachkommen können.
Vor diesem Hintergrund spielt die sog."materielle Qualifikation" (VIELLEICHT KANN DIESER AUSDRUCK AUCH WEGBLEIBEN) - das heißt die Befähigung von Pflegehilfskräften im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten - verstärkt eine Rolle. Ungelernte Pflegehilfskräfte dürfen bei entsprechender Befähigung - Schulung,
Anleitung und Kontrolle - auch Maßnahmen der Behandlungspflege übernehmen. Und auch gelernte Pflegehilfskräfte
benötigen eine Befähigung zur Durchführung von Behandlungspflegen, da dies bislang nicht Bestandteil der Ausbildung ist.
Dies ist eigentlich nichts Neues (viele Einrichtungen arbeiten seit vielen Jahren so); die Möglichkeit gewinnt aber für Pflegeheime mit
den notwendigen Organisationsveränderungen im neuen Personalbemessungssystem (PeBeM) an Bedeutung. Für reibungslose
Abläufe wird es künftig verstärkt notwendig werden, dass Pflegehilfskräfte nicht nur bei der Grundpflege enger mit Pflegefachkräften
zusammenarbeiten.
Auch im ambulanten Bereich gibt es seit langem die Möglichkeit, dass Pflegehilfskräfte Maßnahmen der einfachen
Behandlungspflege übernehmen.
Welche Leistungen letztendlich von Pflegehilfskräften übernommen werden, legen die Einrichtungen im vorgegebenen Rahmen
selbst fest. Voraussetzung für ein qualitätsgerechtes Arbeiten sind dabei stets profunde Kenntnisse der Krankenbeobachtung.
Schwerpunkte
In der angebotenen Fortbildung werden grundlegende Fähigkeiten der Krankenbeobachtung vermittelt bzw. vertieft.
Dies umfasst vor allem Zustände, bei denen umgehend die Pflegefachkraft zu verständigen ist und Maßnahmen eingeleitet werden
müssen (z.B. Auffälligkeiten des Hautzustandes, bei den Ausscheidungen, Auffälligkeiten des Ess- und Trinkverhaltens). Dazu
werden in der Fortbildung pflegerische Standards aufgefrischt. Außerdem werden Kenntnisse zu sog. "einfachen" Maßnahmen der Behandlungspflege und zu deren Durchführung vermittelt. (sog. LG 1 - Leistungen). Mit Absolvieren dieses Kurses erhalten die Teilnehmer/innen den sog. LG 1 - Schein, als eine wesentliche Voraussetzung, um Aufgaben
der einfachen Behandlungspflege (sog. LG 1 - Leistungen) übernehmen zu können.
Die Vermittlung erfolgt anhand von Praxibeispielen.
- Krankenbeobachtung, Erkennung von pflegerischen und gesundheitlichen Risiken
- Vitalfunktionen; Messung von Vitalfunktionen
- Durchführung von Maßnahmen, Information an die Pflegefachkraft
- Arbeit an den Standards und Festlegungen der Einrichtung
Maßnahmen der Behandlungspflege LG 1 - BITTE ABGLEICHEN MIT DEN INHALTEN DER LG I - HIER STIMMT ETWAS NICHT,
REIHENEFOLGE VON EINFACH ZU SCHWIERIG HERSTELLEN)
- Vitalwertkontrolle
Blutdruckmessung; Blutzuckermessung
- Inhalation
- Injektion s.c.; Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (PRÜFEN OB DAS RICHTIG IST; ICH DENKE; ES MUSS HEISSEN
VERABREICHEN; Medikamentengabe
- Augentropfen; Ohrentropfen; SALBEN = EINREIBUNG
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, ICH DENKE AUCH ANZIEHEN
- Anlegen von Orthesen
Behandlungspflege LG 2 DAS WÜRDE ICH WEGLASSEN; ABGLEICH MIT DEN LEISTUNGEN DER LG !
- Versorgung bis zu zwei Dekubitus Grad 2
- Verabreichung Klistiere / Klysma
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Suprapubische Katheter (SPK)-Versorgung
- Medizinische Einreibung und dermatologische Bäder
Bemerkungen
Hinweis: Nur qualifizierte Pflegehelfer nach §§132; 132a SGBV dürfen Behandlungspflegeleistung LG2 durchführen.
Zugangsvorrausetzung für ungelernte Pflegehelfer: Kurs Basiswissen für Pflegekräfte