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748/2023: Krankenbeobachtung für nichtexaminierte Pflegekräfte

Zielgruppe
Pflegehilfskräfte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Interessierte

Termine
15.06.2023

Uhrzeit
9:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Ilona Riebe
Lehrerin für Pflege, Trainerin/Coach

Leitung /Organisation
Juliane Wilbrecht / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
160,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
120,00 Euro

Beschreibung
Krankenbeobachtung gehört zu den wichtigsten Aufgaben in der Pflege, denn das frühzeitige Erkennen von Veränderungen, Krankheiten und Risiken stellt sicher, dass rechtzeitig mit entsprechend professionellen Pflegemaßnahmen auf solche Zustände reagiert werden kann. Damit können Schäden und ein Verlust von Lebensqualität für Betroffene verhindert werden. Somit hat die Krankenbeobachtung auch stets eine wichtige Funktion für den Pflegeprozess.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden haben einen Überblick über die wesentlichen Bereiche der Krankenbeobachtung und über sinnvolle Beobachtungskriterien. Sie kennen Hilfsinstrumente, die auch nicht examinierten Pflegekräften eine gezielte und effektive Krankenbeobachtung ermöglichen. Darüber hinaus erkennen sie, welche Beobachtungen das umgehende Einschalten einer examinierten Pflegefachkraft erforderlich machen.

Schwerpunkte
- Hautzustand und Vitalwerte
- Ausscheidungsverhalten
- Atmung
- Gewichtsentwicklung, Ernährung und Flüssigkeit
- Aktivität und Bewegung
- Medikamentenverträglichkeit
- Reaktion auf Pflegemaßnahmen
- Veränderungen im Verhalten
- Erscheinungen von sozialer Isolation und Vereinsamung
- Hinweise auf Alterserkrankungen
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53b SGB XI).

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