308/2024: Initiativrecht der MAV - Möglichkeiten und Grenzen
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Beschreibung
Im alltäglichen Verfahren der Beteiligung der Mitarbeitervertretung wird eine Maßnahme oder Entscheidung von der Dienststellenleitung geplant und vor deren Umsetzung das Mitbestimmungs- oder Mitberatungsverfahren durchgeführt. Das Mitarbeitervertretungsrecht gibt mit den Regelungen des § 47 MVG der MAV ein Verfahrensinstrument in die Hände um in allen Angelegenheiten - die der Mitbestimmung bzw. Mitberatung unterliegen - selbst die Initiative zu ergreifen und entsprechende Maßnahmen zu beantragen, deren Rechtmäßigkeit im Falle der Nichteinigung im Wege des Rechtsschutzes durch die Kirchengerichte überprüft werden können.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden sind befähigt das Initiativrecht als ein Instrument der betrieblichen Interessenvertretung einzusetzen.
Schwerpunkte
- Formelle Verfahrensregelung zum Initiativrecht
- Maßnahmen im Rahmen des Initiativrechtes
- Durchsetzung des kirchengerichtlichen Prüfungsverfahrens
- Arbeit an Fallbeispielen
Bemerkungen
Bitte bringen Sie ein MVG-EKD in der aktuellen Fassung zum Kurs mit.
Weiterhin sind folgende Kurse in unserem Programm, zu denen Sie sich extra anmelden können:
NEU MAV und Eingruppierung nach AVR 309/2024 08.11.2024
NEU Informationsrechte der MAV 310/2024 22.11.2024