066/2024: Heilpädagogische Zusatzqualifikation - HPZ 49
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Beschreibung
In den Einrichtungen der Behindertenhilfe und den integrativen Kindertagesstätten, aber auch in medizinischen und in Rehabilitationseinrichtungen sowie in Beratungsstellen werden pädagogische Konzepte, z.B. zur Integration und Heilpädagogischem Handeln, gefordert und auch erstellt. Um diese Konzepte mit pädagogischem Leben füllen zu können, bedarf es qualifizierter Fachkräfte.
Dieses Fortbildungsangebot soll es den Teilnehmenden ermöglichen, qualifiziert und einfühlsam den schwierigen Anforderungen des Alltags gerecht zu werden und neue pädagogische Aspekte in die eigene Arbeit einfließen zu lassen.
Die hier ausgeschriebene Heilpädagogische Zusatzqualifikation beruht auf den Empfehlungen des SMS vom August 2003 (in Anlehnung an die Sächsische Integrationsverordnung),die festlegt, dass den entsprechenden Mitarbeitenden in diesen Bereichen eine heilpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation ermöglicht werden muss.
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des SMS vom 16.04.2003 ist die HPZ Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft in Einrichtungen der Behindertenhilfe, falls noch keine Heil- oder Sonderpädagogische Ausbildung oder Qualifizierung vorliegt.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Kolloquiums erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Liga der Freien Wohlfahrtspflege.
Schwerpunkte
Fachtheoretischer Teil (400 Stunden):
- Entwicklung von Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage
- Bewusst machen von Erwartungshaltungen an heilpädagogisches Handeln und Ableitung von Konsequenzen für die Tätigkeit
- Beobachten, Erkennen und Verstehen
- Gestaltung von Bildungsprozessen
- Heilpädagogische Methoden/Anwendbarkeit und Grenzen
- angeleitete Arbeitserfahrung
- Supervision und Kolloquium
Fachpraktischer Teil (400 Stunden):
- Praktikum
- Heilpädagogische Prozess-/ Projektbegleitung
Zugangsvoraussetzung
1. Eine abgeschlossene Ausbildung im pfleg., päd., sozialpfleg. oder -päd. Bereich und
2. mind. 1-jährige berufliche Tätigkeit im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe oder vergleichbaren Arbeitsfeldern bzw. individuelle Prüfung bei anderen Voraussetzungen