729/2023: Dublin-Verfahren und aktuelle Änderungen im Ausländerrecht - für Fortgeschrittene
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Beschreibung
In die Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen in Berlin und Brandenburg kommen immer wieder Personen, für deren Asylverfahren andere EU-Länder formal zuständig sind. Die Einreise von Asylbewerber*innen in die EU und ihr Verbleib in den Mitgliedsstaaten wird bislang durch die so genannten Dublin - Verordnungen geregelt.
Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs mit Dublin-Fällen in Deutschland wird ausländerrechtlich im Asyl- und im Aufenthaltsgesetz geregelt. In der Fortbildung werden aktuelle Probleme bei der Anwendung der Dublin-Verordnung dargestellt und diskutiert. Die aktuelle Rechtsprechung zu Dublin wird analysiert und anhand von Einzelfallbeispielen besprochen. In der Fortbildung wird auch auf die problematische Änderung in § 31 Abs. 3 S. 2 AsylG und das Absehen von der erneuten Prüfung von Abschiebungsverboten eingegangen auch wenn sich die Prüfung auf einen anderen Zielstaat der Abschiebung bezieht. Der Fokus des Seminars liegt auf einer vertiefenden Arbeit mit dem Thema, somit ist die Fortbildung für Personen geeignet, die bereits länger mit Menschen die in einem Dublin-Verfahren sind arbeiten und vertiefende Fragestellungen bearbeiten wollen.
Schwerpunkte
- Grundzüge des bestehenden Dublin-Systems
- Aktuelle Probleme bei der Anwendung
- Aktuelle Rechtsprechung und Fallarbeit
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts.
Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte.