028/2023: Dokumentation und Haftung in Betreuung und Pflege

Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege, Interessierte
Termine
17.10.2023
Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Stefanie Wildenhain / Karin Friedrich
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
160,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
120,00 Euro

Dieser Kurs ist leider ausgebucht. Ihr Interesse für einen Folgetermin nehmen wir per Mail oder Fax gern entgegen.


Beschreibung

Wer der Auffassung ist, dass ein Haftungsfall in einer stationären Einrichtung nur aus fachlichen Fehlern herrühren kann, liegt leider falsch. Genauso gut kann sich die Haftung einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung schon alleine daraus ergeben, dass unzureichend oder fehlerhaft dokumentiert worden ist. Insbesondere im Aufsichts- und Sturzbereich erleben wir dies häufig. Dabei haben stationäre Einrichtungen mit einer korrekten Dokumentation ein Mittel in der Hand, das in haftungsrechtlicher Hinsicht häufig prozessentscheidend ist. Diese Thematik soll in diesem Seminar vertieft dargestellt werden.

Dabei bilden die haftungsrechtlichen Regeln der typischen Betreuungs-und Pflegeversäumnisse ambulanter und stationärer Einrichtungen (insb. Sturz, Pflegefehler, Aufsichtspflichtverletzung und Organisationsverschulden) jeweils den Ausgangspunkt für die Erörterung der dokumentationsrechtlichen Seite dieser Versäumnisse. Den Teilnehmern soll ein Gespür dafür vermittelt werden, auf welche Informationen es möglicherweise einmal ankommen könnte – und die damit tunlichst zu dokumentieren sind. Gleichzeitig sollen sie von überflüssiger und doppelter Dokumentation entlastet werden.

Über die rein rechtliche Seite hinaus soll immer auch ein Bezug zu den aktuellen fachlichen Anforderungen an die Dokumentation hergestellt werden.

Schwerpunkte

- Grundlagen der Haftung im Betreuungs- und Pflegeverhältnis
- Grundlagen der Dokumentationspraxis und des Dokumentationsrechts
- Dokumentation und Haftungsprozess, insb. seine Beweislastregeln
- Besonderheiten der Dokumentation bei Sturz, Dekubitus u.a.
- Rechte Dritter an der Dokumentation
- Dokumentation vs. Datenschutz
- haftungsrechtliche Folgen von Dokumentationsversäumnissen

Zurück

028/2023: Dokumentation und Haftung in Betreuung und Pflege

Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege, Interessierte

Termine
17.10.2023

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Stefanie Wildenhain / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
160,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
120,00 Euro

Beschreibung
Wer der Auffassung ist, dass ein Haftungsfall in einer stationären Einrichtung nur aus fachlichen Fehlern herrühren kann, liegt leider falsch. Genauso gut kann sich die Haftung einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung schon alleine daraus ergeben, dass unzureichend oder fehlerhaft dokumentiert worden ist. Insbesondere im Aufsichts- und Sturzbereich erleben wir dies häufig. Dabei haben stationäre Einrichtungen mit einer korrekten Dokumentation ein Mittel in der Hand, das in haftungsrechtlicher Hinsicht häufig prozessentscheidend ist. Diese Thematik soll in diesem Seminar vertieft dargestellt werden.

Dabei bilden die haftungsrechtlichen Regeln der typischen Betreuungs-und Pflegeversäumnisse ambulanter und stationärer Einrichtungen (insb. Sturz, Pflegefehler, Aufsichtspflichtverletzung und Organisationsverschulden) jeweils den Ausgangspunkt für die Erörterung der dokumentationsrechtlichen Seite dieser Versäumnisse. Den Teilnehmern soll ein Gespür dafür vermittelt werden, auf welche Informationen es möglicherweise einmal ankommen könnte – und die damit tunlichst zu dokumentieren sind. Gleichzeitig sollen sie von überflüssiger und doppelter Dokumentation entlastet werden.

Über die rein rechtliche Seite hinaus soll immer auch ein Bezug zu den aktuellen fachlichen Anforderungen an die Dokumentation hergestellt werden.

Schwerpunkte
- Grundlagen der Haftung im Betreuungs- und Pflegeverhältnis
- Grundlagen der Dokumentationspraxis und des Dokumentationsrechts
- Dokumentation und Haftungsprozess, insb. seine Beweislastregeln
- Besonderheiten der Dokumentation bei Sturz, Dekubitus u.a.
- Rechte Dritter an der Dokumentation
- Dokumentation vs. Datenschutz
- haftungsrechtliche Folgen von Dokumentationsversäumnissen

Zurück