Anmeldung

533/2024: Das Sterben und der Tod - Rechtliche Aspekte

Zielgruppe
Leitende Mitarbeitende und Mitarbeitende in der Betreuung im Bereich Eingliederungshilfe und Altenpflege und Interessierte
Termine
30.10.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Berufsbildungswerk Leipzig
Tagungsräume Grimmaische Str. 10
Zugang über Universitätsstraße 2
04109 Leipzig

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Birgit Willsch
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Beschreibung

Selbstverständlich ist das Thema Sterben und Tod ein ethisches, sicher auch ein religiöses. In einer von Gesetzen geprägten Gesellschaft ist es aber immer auch ein rechtliches Thema. 'Muss immer reanimiert werden?', 'Darf in der Phase des Sterbens die Pflege reduziert werden?' 'Können Pflegekräfte ein Nottestament aufnehmen?', 'Wann dürfen Heime nie abgeholtes Eigentum entsorgen?' 'Rechtfertigt der Tod eines hoch Pflegebedürftigen betriebsbedingte Kündigungen?' Das ist nur eine Auswahl an Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit Sterben und Tod stellen.
In diesem Tagesseminar soll den rechtlichen Aspekten von Leiden, Sterben und Tod nachgegangen werden, welche sich regelmäßig Einrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege und Betreuung stellen. Den Ausgangspunkt bilden die aktuelle Rechtslage sowie die dazu ergangene Rechtsprechung. Besonderen Augenmerk verdient der Einfluss von Betreuern und Patientenverfügungen auf Entscheidungen der Pflege. Ein Loslösen von den ethischen Grundlagen der Pflege ist gleichwohl nicht praktikabel. Spätestens wenn von Pflegenden die – wenn auch nur passive – Beendigung eines Lebens gefordert wird, bedarf auch dieser Aspekt einer vertieften Betrachtung.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen Rechtliche Aspekte bei Tod und Sterben und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.

Schwerpunkte

- Bedeutung des Leitbildes für den Umfang der Pflege im Sterbeprozess
- Zwangsmedikation nach der Novellierung des §1906 BGB
- Umgang mit medizinisch unvernünftigen Lebensendentscheidungen durch Patientenverfügungen
- Recht auf Behandlungseinstellung durch Pflegekräfte
- Grenzen der Reanimationspflicht
- Passive Sterbehilfe contra Pflegeethik
- Aufbahrung und Abschiednahme in stationären Einrichtungen
- Umgang mit dem Eigentum eines / einer Verstorbenen
- Haftung von Erben für offene Pflegerechnungen
- Kündigung von Heim-/Pflegeverträgen wegen Unzumutbarkeit eines erhöhten Pflegeaufwandes
- Betriebsbedingte Kündigung bei Tod eines hoch Pflegebedürftigen
- Handlungskompetenzen von gerichtlichen Betreuern/Bevollmächtigten nach dem Tod des Betroffenen
- Erbrecht von Einrichtungen, Leitung und Mitarbeitenden

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533/2024: Das Sterben und der Tod - Rechtliche Aspekte

Zielgruppe
Leitende Mitarbeitende und Mitarbeitende in der Betreuung im Bereich Eingliederungshilfe und Altenpflege und Interessierte

Termine
30.10.2024

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Berufsbildungswerk Leipzig
Tagungsräume Grimmaische Str. 10
Zugang über Universitätsstraße 2
04109 Leipzig

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Birgit Willsch

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Beschreibung
Selbstverständlich ist das Thema Sterben und Tod ein ethisches, sicher auch ein religiöses. In einer von Gesetzen geprägten Gesellschaft ist es aber immer auch ein rechtliches Thema. 'Muss immer reanimiert werden?', 'Darf in der Phase des Sterbens die Pflege reduziert werden?' 'Können Pflegekräfte ein Nottestament aufnehmen?', 'Wann dürfen Heime nie abgeholtes Eigentum entsorgen?' 'Rechtfertigt der Tod eines hoch Pflegebedürftigen betriebsbedingte Kündigungen?' Das ist nur eine Auswahl an Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit Sterben und Tod stellen.
In diesem Tagesseminar soll den rechtlichen Aspekten von Leiden, Sterben und Tod nachgegangen werden, welche sich regelmäßig Einrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege und Betreuung stellen. Den Ausgangspunkt bilden die aktuelle Rechtslage sowie die dazu ergangene Rechtsprechung. Besonderen Augenmerk verdient der Einfluss von Betreuern und Patientenverfügungen auf Entscheidungen der Pflege. Ein Loslösen von den ethischen Grundlagen der Pflege ist gleichwohl nicht praktikabel. Spätestens wenn von Pflegenden die – wenn auch nur passive – Beendigung eines Lebens gefordert wird, bedarf auch dieser Aspekt einer vertieften Betrachtung.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen Rechtliche Aspekte bei Tod und Sterben und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.

Schwerpunkte
- Bedeutung des Leitbildes für den Umfang der Pflege im Sterbeprozess
- Zwangsmedikation nach der Novellierung des §1906 BGB
- Umgang mit medizinisch unvernünftigen Lebensendentscheidungen durch Patientenverfügungen
- Recht auf Behandlungseinstellung durch Pflegekräfte
- Grenzen der Reanimationspflicht
- Passive Sterbehilfe contra Pflegeethik
- Aufbahrung und Abschiednahme in stationären Einrichtungen
- Umgang mit dem Eigentum eines / einer Verstorbenen
- Haftung von Erben für offene Pflegerechnungen
- Kündigung von Heim-/Pflegeverträgen wegen Unzumutbarkeit eines erhöhten Pflegeaufwandes
- Betriebsbedingte Kündigung bei Tod eines hoch Pflegebedürftigen
- Handlungskompetenzen von gerichtlichen Betreuern/Bevollmächtigten nach dem Tod des Betroffenen
- Erbrecht von Einrichtungen, Leitung und Mitarbeitenden

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