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054/2026: Das Bundesteilhabegesetz - Grundlagenwissen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Interessierte
Termine
23.03.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Stefanie Wildenhain / Karin Friedrich
ReferentInnen
Thomas Richter
Heilpädagoge und ITP-Trainer
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind in Deutschland seit dem 01.01.2018 die Teilhabe-, Hilfe- und Gesamtplanungen durch die Leistungsträger im Sozialgesetzbuch IX neugestaltet worden.
Für die Leistungsempfänger, aber auch für Mitarbeitende und Akteure im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe, bringen die Neufassungen des SGB IX und SGB XII durch die Reform des BTHG erhebliche Veränderungen mit sich. Ebenso erhält die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) eine anerkennende Gewichtung und ist elementarer Bestandteil des BTHG.
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die Neuerungen der Gesetzgebung. Darüber hinaus wird veranschaulicht, welche Auswirkungen die Umsetzung des BTHG auf die praktische Arbeit in den Einrichtungen und Diensten hat und welche Erwartungen an die Akteure der Eingliederungshilfe damit verbunden sind.

Schwerpunkte

- die Bedeutung der UN-BRK für die Veränderungen im SGB IX
- von der Integration zur Inklusion
- SGB IX und der Umsetzungsprozess des BTHG
- aktuelle Neuerungen in der Gesetzgebung, relevante Paragraphen und Rechtsprechungen
- Bedeutung für die Akteure im sozialrechtlichen Dreieck
- Behinderungsbegriff, Teilhabe, Selbstbestimmung, Personenzentrierung
- von der Fürsorge zur persönlichen Assistenz
- notwendige Veränderungen in der praktischen Arbeit der Eingliederungshilfe
- ICF-Bezug und Teilhabebedarfsinstrument
- Erfahrungsaustausch und Perspektiven der BTHG-Umsetzung


Bemerkungen

Diese Weiterbildung wird als Grundlage für die ITP-Anwenderschulung empfohlen.

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054/2026: Das Bundesteilhabegesetz - Grundlagenwissen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Interessierte

Termine
23.03.2026

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Thomas Richter
Heilpädagoge und ITP-Trainer

Leitung /Organisation
Stefanie Wildenhain / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind in Deutschland seit dem 01.01.2018 die Teilhabe-, Hilfe- und Gesamtplanungen durch die Leistungsträger im Sozialgesetzbuch IX neugestaltet worden.
Für die Leistungsempfänger, aber auch für Mitarbeitende und Akteure im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe, bringen die Neufassungen des SGB IX und SGB XII durch die Reform des BTHG erhebliche Veränderungen mit sich. Ebenso erhält die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) eine anerkennende Gewichtung und ist elementarer Bestandteil des BTHG.
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die Neuerungen der Gesetzgebung. Darüber hinaus wird veranschaulicht, welche Auswirkungen die Umsetzung des BTHG auf die praktische Arbeit in den Einrichtungen und Diensten hat und welche Erwartungen an die Akteure der Eingliederungshilfe damit verbunden sind.

Schwerpunkte
- die Bedeutung der UN-BRK für die Veränderungen im SGB IX
- von der Integration zur Inklusion
- SGB IX und der Umsetzungsprozess des BTHG
- aktuelle Neuerungen in der Gesetzgebung, relevante Paragraphen und Rechtsprechungen
- Bedeutung für die Akteure im sozialrechtlichen Dreieck
- Behinderungsbegriff, Teilhabe, Selbstbestimmung, Personenzentrierung
- von der Fürsorge zur persönlichen Assistenz
- notwendige Veränderungen in der praktischen Arbeit der Eingliederungshilfe
- ICF-Bezug und Teilhabebedarfsinstrument
- Erfahrungsaustausch und Perspektiven der BTHG-Umsetzung


Bemerkungen
Diese Weiterbildung wird als Grundlage für die ITP-Anwenderschulung empfohlen.

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