190/2024: Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte - Grundlagenwissen
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Beschreibung
Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels in der Pflege werden zunehmend Pflegehilfskräfte mit der Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen beauftragt.
Im ambulanten Bereich kann der Träger eines Pflegedienstes Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen abschließen, um den Einsatz der Pflegehilfskräfte zu legitimieren. In den Vereinbarungen sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Einsatzbereich festgelegt. Der Träger des Pflegedienstes ist verpflichtet, seine Mitarbeiter zur Durchführung der Maßnahmen zu befähigen, d. h sofern keine formale Qualifikation vorliegt, muss die materielle Qualifikation erworben werden.
Im stationären Setting muss der Träger der Pflegeeinrichtung keine zusätzlichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen abschließen. Hier können Pflegehilfskräfte einfache Behandlungspflegen übernehmen, vorausgesetzt sie wurden entsprechend qualifiziert.
In der Fortbildung werden theoretische Grundkenntnisse zu behandlungspflegerischen Maßnahmen vermittelt.
Schwerpunkte
- grundsätzliche Anforderungen an die Delegation von Behandlungspflegen
- Durchführungsverantwortung
- Abgrenzung formale und materielle Qualifikation
- Vermittlung theoretischer Grundkenntnisse zur/zum:
. Blutzuckermessung und Blutdruckmessung
. Medikamentengabe als Richten und Verabreichen (u.a. orale Medikamente,
Augentropfen, Einreibungen, Suppositorien, Tinkturen)
. Richten von Injektionen, s.c. Injektion - praktische Umsetzung
. Auflegen eines Kälteträgers; Umgang mit der PEG
. An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/Thromboseprophylaxe
- Einführung in ausgewählte Krankheitsbilder (u.a. Diabetes mellitus)
- Dokumentation der erbrachten Leistungen
- Krankenbeobachtung
- Risikomanagement
- Verhalten in Nofällen
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Wir werden bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende für
diesen Kurs Fortbildungspunkte beantragen. Info und Anmeldung: www.regbp.de
Bemerkungen
Die Fortbildung umfasst die Vermittlung der theoretischen Grundlagen. Zum Erwerb der vollständigen materiellen Qualifikation muss der Träger der Pflegeeinrichtung die fachpraktische Anleitung durch geeignete Pflegefachkräfte (Erwerb von Fertigkeiten/Übung) und die regelmäßige Überprüfung der Mitarbeiter, z. B. im Rahmen von Mitarbeitervisiten, sicherstellen. Zu beachten ist, dass nur in den ambulanten Pflegediensten, welche die entsprechende Vergütungsvereinbarung abgeschlossen haben, der Einsatz von Pflegehilfskräften in der Behandlungspflege möglich ist.
Bitte bequeme und zweckentsprechende Kleidung sowie Socken anziehen. Es werden praktische Übungen durchgeführt.
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 12 Wochen vor
Kursbeginn die Diakademie per Telefon oder per Mail informieren!