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498/2023: Begleitung des Sterbeprozesses und Abschied nehmen

Zielgruppe
Ehrenamtlich Tätige in der Betreuung von Menschen mit Demenz und Alterseinschränkungen und Interessierte

Termine
06.09.2023

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Lydia Röder
Krankenschwester, Palliative Care Beraterin, Ausbilderin für Sterbe- und Trauerbegleitung, Yogalehrerin

Leitung /Organisation
Juliane Wilbrecht / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
160,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
120,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächs. Landtags be-schlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Koopera- tion mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Wie können wir einen Menschen in seinen letzten Lebensmonaten begleiten, wenn das Thema Abschiednehmen immer dringlicher wird? Wie können wir anwesend sein, Mut machen, in der Familie präsent bleiben und die Angehörigen entlasten? In dieser Fortbildung soll es um die Rolle des/r Ehrenamtlichen in der Sterbebegleitung und bei der palliativen Unterstützung des kranken Menschen und seiner Angehörigen gehen.

Lernergebnisse:
Teilnehmende haben Grundkenntnisse über das Sterben eines Menschen und in der Sterbebegleitung. Sie können die Bedürfnisse des sterbenden Menschen und seiner Angehörigen erkennen und Möglichkeiten eines würdigen Umgangs mit den Verstorbenen erkunden.

Schwerpunkte
- Grundwissen zur Sterbebegleitung
- Prozesse bei sterbenden Menschen (die Sterbephasen)
- Begleitung der Zugehörigen von sterbenden Menschen
- persönliche Auseinandersetzung mit eigenen Verlusten
- Möglichkeiten eines würdigen Umgangs mit den Verstorbenen
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53b SGB XI).

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