Anmeldung

655/2024: Aufenthaltsrechte trotz negativem Asylverfahren durch Arbeit und Ausbildung – Neue Möglichkeiten und Hindernisse

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen, Interessierte in allen Feldern der sozialen Arbeit
Termine
03.07.2024
Uhrzeit
09:30-16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

Leitung / Organisation
Claudia Siegel / Gabriele Rosinsky
ReferentInnen
Marten Kaspar, Fachanwalt für Migrationsrecht
Moderation: Katharina Müller, DWBO
Kursgebühren
Kursgebühren
75,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
75,00 Euro

Beschreibung

Die Fortbildung erklärt, wie Menschen durch Arbeit oder Ausbildung ein Aufenthaltsrecht erlangen können, wenn das Asylverfahren ohne Schutzstatus endet. Neben den schon länger geltenden Möglichkeiten nach §§ 19d, 25a, 25b AufenthG soll gezeigt, wann ein Asylantrag zurückgenommen werden sollte, um in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung nach §§ 18a, 18b, 19c Abs. 2 AufenthG zu wechseln. Weitere Schwerpunkte sind die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie die neue geschaffene Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer.

Schwerpunkte

- Wege von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit
- Wege von der Aufenthaltsgestattung zur Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit
- Ausbildung als Instrument zur Sicherung des Aufenthalts
- Wann sind Ausreise und Beantragung eines Arbeitsvisums sinnvoll?
- Welche Dokumente müssen bei der Ausländerbehörde/ Botschaft vorgelegt werden?

Bemerkungen

Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte.

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655/2024: Aufenthaltsrechte trotz negativem Asylverfahren durch Arbeit und Ausbildung – Neue Möglichkeiten und Hindernisse

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen, Interessierte in allen Feldern der sozialen Arbeit

Termine
03.07.2024

Uhrzeit
09:30-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Marten Kaspar, Fachanwalt für Migrationsrecht
Moderation: Katharina Müller, DWBO

Leitung /Organisation
Claudia Siegel / Gabriele Rosinsky

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
75,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
75,00 Euro

Beschreibung
Die Fortbildung erklärt, wie Menschen durch Arbeit oder Ausbildung ein Aufenthaltsrecht erlangen können, wenn das Asylverfahren ohne Schutzstatus endet. Neben den schon länger geltenden Möglichkeiten nach §§ 19d, 25a, 25b AufenthG soll gezeigt, wann ein Asylantrag zurückgenommen werden sollte, um in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung nach §§ 18a, 18b, 19c Abs. 2 AufenthG zu wechseln. Weitere Schwerpunkte sind die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie die neue geschaffene Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer.

Schwerpunkte
- Wege von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit
- Wege von der Aufenthaltsgestattung zur Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit
- Ausbildung als Instrument zur Sicherung des Aufenthalts
- Wann sind Ausreise und Beantragung eines Arbeitsvisums sinnvoll?
- Welche Dokumente müssen bei der Ausländerbehörde/ Botschaft vorgelegt werden?

Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte.

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