655/2024: Aufenthaltsrechte trotz negativem Asylverfahren durch Arbeit und Ausbildung – Neue Möglichkeiten und Hindernisse
|
Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Die Fortbildung erklärt, wie Menschen durch Arbeit oder Ausbildung ein Aufenthaltsrecht erlangen können, wenn das Asylverfahren ohne Schutzstatus endet. Neben den schon länger geltenden Möglichkeiten nach §§ 19d, 25a, 25b AufenthG soll gezeigt, wann ein Asylantrag zurückgenommen werden sollte, um in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung nach §§ 18a, 18b, 19c Abs. 2 AufenthG zu wechseln. Weitere Schwerpunkte sind die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie die neue geschaffene Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer.
Schwerpunkte
- Wege von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit
- Wege von der Aufenthaltsgestattung zur Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit
- Ausbildung als Instrument zur Sicherung des Aufenthalts
- Wann sind Ausreise und Beantragung eines Arbeitsvisums sinnvoll?
- Welche Dokumente müssen bei der Ausländerbehörde/ Botschaft vorgelegt werden?
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte.