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615/2023: Aufbautag Praxisanleitung: Recht für Praxisanleitende

Zielgruppe
weitergebildete Praxisanleitende aus der Pflege, interessierte Pflegefachkräfte, Leitungskräfte

Termine
04.10.2023

Uhrzeit
09:00-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Gabriele Rosinsky

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
160,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
120,00 Euro

Beschreibung
Seit 01.01.2020 gilt das Pflegeberufegesetz, welches die Ausbildung in der Pflege neu regelt. Auch hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen gab es Anpassungen und Veränderungen. Diese werden Inhalt der Fortbildung sein.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen rechtliche Gundlagen der Praxisanleitung, insbesondere zur Finanzierung der Ausbildung, zum Berufsrecht und zum Ausbildungsrecht. Sie gewinnen Sicherheit im beruflichen Handeln und bei der Beratung und Anleitung der Auszubildenden.

Schwerpunkte
Ausbildungsrecht
- Freistellunganspruch des Auszubildenden
- Poolen von Auszubildenden
- maximale Anzahl an zu betreuenden Auszubildenden
- Notenrecht des Praxisanleiters

Berufsrecht
- Änderungen gegenüber AltPflG und KPflG
- Definition von Vorbehaltsaufgaben nach dem PflBG

Up-to-Date pflegerechtliche Regelungen
- Was ist im Pflegerecht neu?
- Neuausrichtung am Willen des Betreuten §1821 BGB ab 2023

Finanzen
- Finanzierung der Ausbildung von Pflegekräften über den
Ausgleichsfond
- Berechnung der Erstattung für ausbildende Einrichtungen
- Berechnung bei berufsbegleitender Ausbildung unter Hinzunahme
staatlicher Förderung
- Fördervoraussetzungen nach dem QCG (Qualifizierungschancengesetz)
__________________________________________

Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de


Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für Praxisanleitende gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV

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