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353/2026: Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege in Zeiten des BTHG

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte
Termine
29.04.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr
Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/kursorte.html

Leitung / Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich
ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kursgebühren
Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (Diakademie)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächs. Landtags beschlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung

Seit Einführung des BTHG kommen weitreichende Änderungen auf Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu. Nicht nur muss die Eingliederungshilfe von der Existenzsicherung abgegrenzt werden, gleiches gilt auch zwischen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege. Und als ob das nicht reichen würde, ziehen sich die Krankenkassen zunehmend mit der Behandlungspflege aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie z.B. Wohnformen und WfbM, zurück. Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung tut also Not.

In diesem Tagesseminar geht es zunächst um eine Einführung in das Recht der Pflegeversicherung, sein Begutachtungsverfahren sowie seine Leistungen. Darauf aufbauend sollen die so wichtige Wesensverschiedenheit von Eingliederungshilfe und Pflege sowie deren Abgrenzung anhand der aktuellen Rechtsprechung erarbeitet werden.

In dem Seminar erfahren Sie, welche Schritte Sie insbesondere im Rahmen der Planung der pädagogischen Arbeit sowie der Dokumentation einleiten sollten, um für anstehende Rechtsstreitigkeiten gerüstet zu zu sein. Denn nur bei guter Vorbereitung und korrekter Abgrenzung können Sie verhindern, dass nennenswerte Anteile der heutigen Arbeit in der Betreuung / Eingliederungshilfe künftig (unzureichend) über die Pflegeversicherung oder die Hilfe zur Pflege abgedeckt werden müssen.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege in Zeiten des BTHG und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.

Schwerpunkte

- Definition der Begriffe Teilhabe und Pflege
- Überblick über die einschlägigen Leistungsträger
- Leistungen bei Pflege:
  . das Begutachtungsverfahren des Pflegeversicherungsrechts (NBA)
  . Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  . Hilfe zur Pflege über den Sozialleistungsträger
  . Dokumentation von Sturz, Dekubitus, FeM, Gewalt etc.
- Abgrenzung Eingliederungshilfe – Pflege – Behandlungspflege:
  . Sinn und Zweck der Leistungen
  . Wesensverschiedenheit der Leistungen
  . Dokumentation der Wesensverschiedenheit
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG

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353/2026: Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege in Zeiten des BTHG

Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitungskräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Interessierte

Termine
29.04.2026

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Andreas Görlitz / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
170,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
130,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächs. Landtags beschlossenen Haushaltes. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der EEB Sachsen statt.

Beschreibung
Seit Einführung des BTHG kommen weitreichende Änderungen auf Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu. Nicht nur muss die Eingliederungshilfe von der Existenzsicherung abgegrenzt werden, gleiches gilt auch zwischen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege. Und als ob das nicht reichen würde, ziehen sich die Krankenkassen zunehmend mit der Behandlungspflege aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie z.B. Wohnformen und WfbM, zurück. Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung tut also Not.

In diesem Tagesseminar geht es zunächst um eine Einführung in das Recht der Pflegeversicherung, sein Begutachtungsverfahren sowie seine Leistungen. Darauf aufbauend sollen die so wichtige Wesensverschiedenheit von Eingliederungshilfe und Pflege sowie deren Abgrenzung anhand der aktuellen Rechtsprechung erarbeitet werden.

In dem Seminar erfahren Sie, welche Schritte Sie insbesondere im Rahmen der Planung der pädagogischen Arbeit sowie der Dokumentation einleiten sollten, um für anstehende Rechtsstreitigkeiten gerüstet zu zu sein. Denn nur bei guter Vorbereitung und korrekter Abgrenzung können Sie verhindern, dass nennenswerte Anteile der heutigen Arbeit in der Betreuung / Eingliederungshilfe künftig (unzureichend) über die Pflegeversicherung oder die Hilfe zur Pflege abgedeckt werden müssen.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege in Zeiten des BTHG und können dieses Wissen in ihre Praxis integrieren.

Schwerpunkte
- Definition der Begriffe Teilhabe und Pflege
- Überblick über die einschlägigen Leistungsträger
- Leistungen bei Pflege:
  . das Begutachtungsverfahren des Pflegeversicherungsrechts (NBA)
  . Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  . Hilfe zur Pflege über den Sozialleistungsträger
  . Dokumentation von Sturz, Dekubitus, FeM, Gewalt etc.
- Abgrenzung Eingliederungshilfe – Pflege – Behandlungspflege:
  . Sinn und Zweck der Leistungen
  . Wesensverschiedenheit der Leistungen
  . Dokumentation der Wesensverschiedenheit
- aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX / BTHG

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