Zugang zum Arbeitsmarkt für zugewanderte Menschen: Arbeitserlaubnisrecht und Möglichkeiten der Förderung nach dem SGB II und III
Beginn: 22.02.2010
Kursid 299/2010 |
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Zielgruppe Termine Uhrzeit Ort Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder |
ReferentInnen Leitung Bemerkungen zu den Kosten Anmeldung Informationen |
Beschreibung
Das Arbeitserlaubnisrecht ist in den letzten Jahren immer wieder modifiziert und den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und den sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst worden. Gleichzeitig haben durch Änderungen im Zuwanderungsrecht weitere Personengruppen mit Migrationshintergrund mit der Versfestigung ihrer Aufenthaltstitel Ansprüche auf Arbeitsföderungsmaßnahmen nach dem SGB II und III durch die JobCenter erworben.
Die Fortbildung soll die Anspruchsvoraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis klären und über die Fördermöglichkeiten durch die JobCenter informieren, um die Ratsuchenden in den Beratungsstellen bei der Integration in den Arbeitsmarkt besser unterstützen zu können.
Schwerpunkte
- Das Arbeitserlaubnisrecht (Beschäftigungsverordnung,
Beschäftigungsverfahrensverordnung, etc.)
- Arbeitsfördermaßnahmen nach dem SGB II und III
- Fördermöglichkeiten für zugewanderte Menschen
Bemerkungen
Hinweis: Referentin Anke Overbeck ist Beauftragte für Chancengleichheit und Migrationsangelegenheiten im JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg
Referent Dieter Ramcke-Lämmert, - Projekt SANQ - Serviceagentur Nachqualifizierung
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Die Veranstaltung ist zur Anerkennung gemäß Berliner
Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) beantragt.
Informationen zum Berliner Bildungsurlaubsgesetz unter:
www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/
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