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Losung des Tages

6.9.2010 Montag

Viele Völker werden hingehen und sagen: Kommt, lasst uns auf den Berg des HERRN gehen, zum Hause des Gottes Jakobs, dass er uns lehre seine Wege und wir wandeln auf seinen Steigen!
Jesaja 2,3

Weil wir durch das Blut Jesu die Freiheit haben zum Eingang in das Heiligtum, den er uns aufgetan hat als neuen und lebendigen Weg, so lasst uns hinzutreten mit wahrhaftigem Herzen in vollkommenem Glauben.
Hebräer 10,19.20.22

Umsatzsteuer in steuerbegünstigte Körperschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung

Kursid 084/2010

Zielgruppe
Leitende MitarbeiterInnen in Finanzbuchhaltungen, GeschäftsführerInnen und alle Interessierten

Termine
26.08.2010

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Deloitte & Touche GmbH
Theresienstr. 29
01097 Dresden

http://www.deloitte.com

ReferentInnen
Andreas Franke
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Deloitte & Touche, Dresden

Leitung
Michael Zimmermann

Kursgebuehren
105,00 Euro

Kursgebuehren für Mitglieder
80,00 Euro

Dieser Kurs ist leider ausgebucht. Ihr Interesse für einen Folgetermin nehmen wir per Mail oder Fax gern entgegen.


Beschreibung
Gemeinnützigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Steuerbefreiung.

Das geltende Umsatzsteuerrecht muss auch in steuerbegünstigten Körperschaften beachtet und angewandt werden, um unliebsame Konsequenzen wie Nachbesteuerungen zu vermeiden.

Das Seminar klärt über wichtige Vorschriften und Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts auf, die für gemeinnützige Träger für eine sachgerechte Tätigkeit und deren (umsatz-)steuerrechtliche

Behandlung wichtig sind. Hierbei wird der jeweils aktuelle Gesetzesstand und die aktuellsten Verfügungen der Finanzverwaltung berücksichtigt.

Schwerpunkte
- Steuerbare/nichtsteuerbare Umsätze
. Zuschüsse/Mitgliedsbeiträge
. Leistungen an Arbeitnehmer
- Steuerbefreiungsvorschriften
- Leistungsbeziehungen mit EU-Ländern (z.B. Einkauf in Tschechien/
Polen)
- Vorsteueraufteilungen/-schlüssel
- Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UstG
- § 13b UstG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
(Bauleistungen, Leistungen ausländischer Unternehmer in
Deutschland)
- Besteuerung der Auftritte ausländischer Künstler in Deutschland
und die Pflicht zum Einbehalt dieser Steuern
- umfangreicher Praxisfall, der gemeinsam erarbeitet wird

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Umsatzsteuer in steuerbegünstigte Körperschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung

Beginn: 26.08.2010

Kursid 084/2010

Zielgruppe
Leitende MitarbeiterInnen in Finanzbuchhaltungen, GeschäftsführerInnen und alle Interessierten

Termine
26.08.2010

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Deloitte & Touche GmbH
Theresienstr. 29
01097 Dresden

Kursgebühren
105,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder
80,00 Euro

ReferentInnen
Andreas Franke
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Deloitte & Touche, Dresden

Leitung
Michael Zimmermann

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 84350
Karin Friedrich

Beschreibung
Gemeinnützigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Steuerbefreiung.

Das geltende Umsatzsteuerrecht muss auch in steuerbegünstigten Körperschaften beachtet und angewandt werden, um unliebsame Konsequenzen wie Nachbesteuerungen zu vermeiden.

Das Seminar klärt über wichtige Vorschriften und Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts auf, die für gemeinnützige Träger für eine sachgerechte Tätigkeit und deren (umsatz-)steuerrechtliche

Behandlung wichtig sind. Hierbei wird der jeweils aktuelle Gesetzesstand und die aktuellsten Verfügungen der Finanzverwaltung berücksichtigt.

Schwerpunkte
- Steuerbare/nichtsteuerbare Umsätze
. Zuschüsse/Mitgliedsbeiträge
. Leistungen an Arbeitnehmer
- Steuerbefreiungsvorschriften
- Leistungsbeziehungen mit EU-Ländern (z.B. Einkauf in Tschechien/
Polen)
- Vorsteueraufteilungen/-schlüssel
- Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UstG
- § 13b UstG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
(Bauleistungen, Leistungen ausländischer Unternehmer in
Deutschland)
- Besteuerung der Auftritte ausländischer Künstler in Deutschland
und die Pflicht zum Einbehalt dieser Steuern
- umfangreicher Praxisfall, der gemeinsam erarbeitet wird

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