Diakonische Akademie
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Losung des Tages

6.9.2010 Montag

Viele Völker werden hingehen und sagen: Kommt, lasst uns auf den Berg des HERRN gehen, zum Hause des Gottes Jakobs, dass er uns lehre seine Wege und wir wandeln auf seinen Steigen!
Jesaja 2,3

Weil wir durch das Blut Jesu die Freiheit haben zum Eingang in das Heiligtum, den er uns aufgetan hat als neuen und lebendigen Weg, so lasst uns hinzutreten mit wahrhaftigem Herzen in vollkommenem Glauben.
Hebräer 10,19.20.22

Qualifikation zur Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen (gem. BetreuungskräfteRL zu § 87 SGB XI)

Kursid 279/2010

Zielgruppe
Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen

Termine
26.10.2010 - 29.10.2010
08.11.2010 - 12.11.2010
29.11.2010 - 01.12.2010
Weitere Termine werden noch bekannt gegeben.

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de

ReferentInnen
Christiane Dumke
Dipl.Pflegewirtin,
und weitere FachdozentInnen

Leitung
Reinhard Ebner

Kursgebuehren
960,00 Euro

Kursgebuehren für Mitglieder
720,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Bei Förderung über das Programm WeGebAU der Arbeitsagentur ist die Weiterbildung für die Arbeitgeber und die TeilnehmerInnen kostenlos. Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber auf Antrag einen Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitsausfall. Bitte wenden Sie sich an den Arbeitgeberservice Ihrer Arbeitsagentur. Die entsprechende Maßnahme-Nummer lautet: 074/190/10.


Beschreibung
Die zusätzlich in vollstationären Pflegeeinrichtungen einzusetzenden Betreuungskräfte im Rahmen des § 87b SGB XI sollen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.
Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs). Die Module 1 und 3 haben einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden. Das Betreuungspraktikum (Modul 2, 80 Stunden) braucht bei Berufstätigkeit in dem Bereich nicht absolviert werden.

Schwerpunkte
- Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen (100 Stunden)
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische
Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie
typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit
Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der
wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
- Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls,
Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim (80 Stunden)
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen (60 Stunden)
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken
über das Verhalten, die Kommunikation und die
Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen,
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Bewegung mit den zu betreuenden Menschen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten,

Zugangsvoraussetzung
Das Orientierungspraktikum (5 Tage in einer stationären Pflegeeinrichtung) wird vor der Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt, um die über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Pflegeheimbewohnern das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich zu klären.
Bei Nachweis einer Tätigkeit in der stationären Betreuung kann das Orientierungspraktikum entfallen, dies gilt auch für das Betreuungspraktikum.

Bemerkungen
Bei Förderung über das Programm WeGebAU der Arbeitsagentur ist die Weiterbildung für die Arbeitgeber und die TeilnehmerInnen kostenlos. Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber auf Antrag einen Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitsausfall. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit / Arbeitgeberservice.
Die Weiterbildungsmaßnahme ist von der Arbeitsagentur anerkannt mit der Maßnahmenummer 074/190/10

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Qualifikation zur Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen (gem. BetreuungskräfteRL zu § 87 SGB XI)

Beginn: 26.10.2010

Kursid 279/2010

Zielgruppe
Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen

Termine
26.10.2010 - 29.10.2010
08.11.2010 - 12.11.2010
29.11.2010 - 01.12.2010
Weitere Termine werden noch bekannt gegeben.

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

Kursgebühren
960,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder
720,00 Euro

ReferentInnen
Christiane Dumke
Dipl.Pflegewirtin,
und weitere FachdozentInnen

Leitung
Reinhard Ebner

Bemerkungen zu den Kosten
Bei Förderung über das Programm WeGebAU der Arbeitsagentur ist die Weiterbildung für die Arbeitgeber und die TeilnehmerInnen kostenlos. Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber auf Antrag einen Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitsausfall. Bitte wenden Sie sich an den Arbeitgeberservice Ihrer Arbeitsagentur. Die entsprechende Maßnahme-Nummer lautet: 074/190/10.

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 84350
Karin Friedrich

Beschreibung
Die zusätzlich in vollstationären Pflegeeinrichtungen einzusetzenden Betreuungskräfte im Rahmen des § 87b SGB XI sollen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.
Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs). Die Module 1 und 3 haben einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden. Das Betreuungspraktikum (Modul 2, 80 Stunden) braucht bei Berufstätigkeit in dem Bereich nicht absolviert werden.

Schwerpunkte
- Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen (100 Stunden)
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische
Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie
typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit
Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der
wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
- Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls,
Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim (80 Stunden)
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen (60 Stunden)
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken
über das Verhalten, die Kommunikation und die
Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen,
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Bewegung mit den zu betreuenden Menschen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten,

Zugangsvoraussetzung
Das Orientierungspraktikum (5 Tage in einer stationären Pflegeeinrichtung) wird vor der Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt, um die über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Pflegeheimbewohnern das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich zu klären. Bei Nachweis einer Tätigkeit in der stationären Betreuung kann das Orientierungspraktikum entfallen, dies gilt auch für das Betreuungspraktikum.

Bemerkungen
Bei Förderung über das Programm WeGebAU der Arbeitsagentur ist die Weiterbildung für die Arbeitgeber und die TeilnehmerInnen kostenlos. Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber auf Antrag einen Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitsausfall. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit / Arbeitgeberservice.
Die Weiterbildungsmaßnahme ist von der Arbeitsagentur anerkannt mit der Maßnahmenummer 074/190/10

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