Qualifikation zur Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen (gem. BetreuungskräfteRL zu § 87 SGB XI)
Beginn: 26.10.2010
Kursid 279/2010 |
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Zielgruppe Termine Uhrzeit Ort Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder |
ReferentInnen Leitung Bemerkungen zu den Kosten Anmeldung Informationen |
Beschreibung
Die zusätzlich in vollstationären Pflegeeinrichtungen einzusetzenden Betreuungskräfte im Rahmen des § 87b SGB XI sollen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.
Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs). Die Module 1 und 3 haben einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden. Das Betreuungspraktikum (Modul 2, 80 Stunden) braucht bei Berufstätigkeit in dem Bereich nicht absolviert werden.
Schwerpunkte
- Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen (100 Stunden)
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische
Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie
typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit
Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der
wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
- Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls,
Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim (80 Stunden)
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen (60 Stunden)
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken
über das Verhalten, die Kommunikation und die
Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen,
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Bewegung mit den zu betreuenden Menschen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten,
Zugangsvoraussetzung
Das Orientierungspraktikum (5 Tage in einer stationären Pflegeeinrichtung) wird vor der Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt, um die über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Pflegeheimbewohnern das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich zu klären.
Bei Nachweis einer Tätigkeit in der stationären Betreuung kann das Orientierungspraktikum entfallen, dies gilt auch für das Betreuungspraktikum.
Bemerkungen
Bei Förderung über das Programm WeGebAU der Arbeitsagentur ist die Weiterbildung für die Arbeitgeber und die TeilnehmerInnen kostenlos. Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber auf Antrag einen Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitsausfall. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit / Arbeitgeberservice.
Die Weiterbildungsmaßnahme ist von der Arbeitsagentur anerkannt mit der Maßnahmenummer 074/190/10


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