583/2010: Praxisanleitung in der Pflege
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Die veränderten berufsrechtlichen Voraussetzungen für Pflegekräfte fordern für die praktische Ausbildung PraxisanleiterInnen mit einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation.
Mit dieser Qualifikation gewährleisten PraxisanleiterInnen die fachgerechte Umsetzung theoretischer Kenntnisse in die berufliche Praxis und fördern die Integration neuer MitarbeiterInnen in den täglichen Dienstablauf. Sie leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur umfassenden Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen und -diensten und unterstützen die Auszubildenden bei der Entwicklung ihrer beruflichen Identität.
Die Weiterbildung bereitet umfassend auf folgende Aufgabenbereiche vor:
- Koordination und Durchführung der praktischen Anleitung
(gezielte und geplante praktische Anleitung inkl.
Vorgesprächen, Planung, Durchführung und Auswertung)
- Organisation der praktischen Anleitung und Integration in
die Arbeitsabläufe
- Kooperation mit der Schule bei Planung und Gestaltung
der praktischen Ausbildung (Verknüpfung von Theorie und Praxis)
- Gezielte Anleitung und Anweisung bezüglich der Dokumentation
- Dokumentation der Anleitung der Schülerinnen und Schüler
- Lernerfolgskontrollen und Leistungsüberprüfungen durchführen
und bewerten sowie die Beurteilungen erstellen (dies
impliziert u.a. die Überprüfung der jeweiligen Schülerin
/des jeweiligen Schülers bei der selbständigen Pflegetätigkeit)
- Vorbereitung von und Mitwirkung an den praktischen Prüfungen
Schwerpunkte
Entspricht der Empfehlung „Berufspädagogische Fortbildung
zur Praxisanleitung in der Altenpflege im
Land Brandenburg“ (MASF, 11/2004)
- Pflegewissenschaft - 24 UE
Grundlagen der Pflegeprofession und des
beruflichen Selbstverständnisses
- Pädagogik / Lernpsychologie - 16 UE
Grundlagen des Lernens
- Didaktische Grundlagen - 32 UE
Didaktische Fertigkeiten und methodische Wissensvermittlung
- Lernorganisation - 32 UE
Organisation des Lernens in der Einrichtung
- Kommunikation / Interaktion - 24 UE
Grundlagen der Kommunikation
- Rechtskunde - 24 UE
Ausgewählte Aspekte des Zivil- und Strafrechts
Praktikum: 40 Stunden zur Erprobung theoretischer Kenntnisse
in der Praxis in Pflegeeinrichtungen und in Fachschulen.
Leistungsnachweis durch Projektarbeit und Kolloquium
als Abschluss.
Zugangsvoraussetzung
Examinierte Pflegefachkräfte mit mitdestens zweijähriger Berufserfahrung.
Bemerkungen
Die Weiterbildung entspricht der Empfehlung „Berufspädagogische Fortbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege im Land Brandenburg“ (MASF, 11/2004)
Der theoretische Unterricht (160 UE) wird ergänzt mit einem Praktikum (40 Stunden).
Das Praktikum dient der Erprobung theoretischer Kenntnisse in der Praxis. Es soll in Pflegeeinrichtungen und in Fachschulen absolviert werden. Die Weiterbildung schließt mit einem Kolloquium ab (8 Stunden).
Die Fehlzeiten soll 10% der Präsenzzeit nicht überschreiten.


Brandenburg