Diakonische Akademie
für Fort- und Weiterbildung
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Losung des Tages

8.2.2012 Mittwoch

Lass leuchten dein Antlitz über dein zerstörtes Heiligtum um deinetwillen, Herr!
Daniel 9,17

Ihr seid aufgebaut auf dem Fundament der Apostel und Propheten - der Schlussstein ist Christus Jesus selbst. Durch ihn wird der ganze Bau zusammengehalten und wächst zu einem heiligen Tempel im Herrn, durch ihn werdet auch ihr mit eingebaut in die Wohnung Gottes im Geist.
Epheser 2,20-22

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(pdf - 1,9 MB; Stand: 01.11.11)

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323/2010: Praxisanleiter in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe

Zielgruppe
Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe

Termine
18.10.2010-19.10.2010
12.11.2010-13.11.2010
14.01.2011-15.01.2011
04.02.2011-05.02.2011
04.03.2011-05.03.2011
23.11.2011

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e. V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Juliane Vogt
Dipl.-Sozialpädagogin
Mathias Stoll
Dipl.-Sozialpädagoge

Leitung
Katrin Sawatzky

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 84350
Karin Friedrich

Kursgebühren
700,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
525,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Bei Förderung über das Programm WeGebAU der Agentur für Arbeit ist die Weiterbildung für die Arbeitgeber und die Teilnehmer kostenlos. Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber eventuell einen Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitsausfall. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit/Arbeitgeberservice. Die Maßnahmenummer lautet 074/293/10. Falls ein TN aus einer Mitgliedseinrichtung des Landesverbandes ev. Kindertagesstätten nicht über die Arbeitsagentur förderfähig ist, besteht die Möglichkeit einer ermäßigten Kursgebühr.

Beschreibung
Die Weiterbildung wird entsprechend der Gemeinsamen Empfehlung des SMS und des SMK zur Durchführung der Fortbildung von Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von PraktikantInnen vom 05.12.2008 durchgeführt.
Sie soll Fachkräften in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort), Einrichtungen der Jugendhilfe (ambulant und stationär) sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe (ambulant und stationär)Handlungskompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben bei der fachlichen Anleitung und Betreuung von Praktikanten in der berufspraktischen Ausbildung vermitteln.

Methoden:
- Vortrag
- Kleingruppenarbeit
- Diskussionsrunden
- Konzeptentwicklung
- Übungen, Rollenspiel

Während der Weiterbildung erarbeiten die TeilnehmerInnen einen Leitfaden für die Durchführung der fachlichen Anleitung in ihrer Einrichtung. Die Fortbildung schließt mit einem Fachgespräch ab.
Nach erfolgreichem Verlauf des Kolloquiums erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat.

Schwerpunkte
- Allgemeine Grundlagen
. Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
. Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung
. Spezifik der möglichen Tätigkeitsfelder
- Planung der berufspraktischen Ausbildung
. Berufsbilder, Abgrenzung der verschiedenen
Ausbildungen und Fortbildungsmöglichkeiten
. Anforderungen an Praxisstellen
. Organisation der Ausbildung, Abschlüsse und
Verlängerung
. Kooperation mit der Fachschule
. Ausbildungspläne und Leistungsnachweise
- Durchführung der berufspraktischen Ausbildung
. Auswahl der Tätigkeitsbereiche und Aufbereitung der Aufgaben-
stellungen
. Arbeitsorganisation
. Formen, Strategien und Inhalte praktischer Anleitung
. Fördern von Handlungskompetenzen
. Lernerfolgskontrolle und Reflektionsgespräche als Themenschwer-
punkt der fachlichen Anleitung und Betreuung
- Förderung des Lernprozesses
. Anleitung zu Lern- und Arbeitstechniken
. Förderung aktiven Lernens in der Erwachsenenbildung
. Sichern von Lernerfolgen
. Erstellung von Leistungsnachweisen und Beurteilungen
. Umgang mit Konflikten
. Kooperation mit Fachgremien und Bereichen außerhalb der Praxis
- Abschluss der Ausbildung
. Facharbeit
. Vorbereitung auf den Abschluss der berufspraktischen Ausbildung
. Rolle des Praxisanleiters in der Prüfung

Zugangsvoraussetzung
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte, die neben persönlicher Eignung einen sozialen Beruf mit staatlich anerkannter Ausbildung und Prüfung und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in den entsprechenden Einrichtungen nachweisen können.

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