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Losung des Tages

31.7.2010 Samstag

Er ist's, der wechseln lässt Zeiten und Stunden; er setzt Könige ab und setzt Könige ein.
Daniel 2,21

Ich bin das A und das O, spricht Gott der Herr, der da ist und der da war und der da kommt, der Allmächtige.
Offenbarung 1,8

Dokumentation und Haftung in Betreuung und Pflege

Kursid 155/2010

Zielgruppe
MitarbeiterInnen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege

Termine
30.03.2010

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

http://www.diakademie.de/

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung
Katrin Sawatzky

Kursgebuehren
100,00 Euro

Kursgebuehren für Mitglieder
75,00 Euro

Dieser Termin ist leider ausgebucht. Der Kurs wird jedoch am 16.06.2010 wiederholt. Sie finden den Kurs unter der Kursnummer 543/2010 und können sich gern direkt für den neuen Termin anmelden.


Beschreibung
Wer der Auffassung ist, dass ein Haftungsfall in einer Pflegeeinrichtung nur aus Pflegefehlern herrühren kann, liegt leider falsch. Genauso gut kann sich die Haftung einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung schon alleine daraus ergeben, dass unzureichend oder fehlerhaft dokumentiert worden ist. Insbesondere im Aufsichts- und Sturzbereich erleben wir dies häufig. Dabei haben Pflegeeinrichtungen mit der (Pflege-)Dokumentation ein Mittel in der Hand, das in haftungsrechtlicher Hinsicht häufig prozessentscheidend ist. Diese Thematik soll in diesem Seminar vertieft dargestellt werden.

Dabei bilden die haftungsrechtlichen Regeln der typischen Betreuungs- und Pflegeversäumnisse ambulanter und stationärer Einrichtungen (insb. Sturz, Pflegefehler, Aufsichtspflichtverletzung und Organisationsverschulden) jeweils den Ausgangspunkt für die Erörterung der dokumentationsrechtlichen Seite dieser Versäumnisse. Den Teilnehmern soll ein Gespür dafür vermittelt werden, auf welche Informationen es möglicherweise einmal ankommen könnte – und die damit tunlichst zu dokumentieren sind. Gleichzeitig sollen sie von überflüssiger und doppelter Dokumentation entlastet werden.

Über die rein rechtliche Seite hinaus soll immer auch ein Bezug zu den aktuellen medizinisch-pflegerischern Anforderungen an die Dokumentation hergestellt werden.

Der Referent war lange Jahre als Pflegekraft tätig und ist heute neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt (Schwerpunkt Pflege- und Arzthaftungsrecht) als Dozent für Pflegekräfte und -einrichtungen tätig.

Schwerpunkte
- Grundlagen der Haftung im Betreuungs- und Pflegeverhältnis
- Grundlagen der Dokumentationspraxis und des Dokumentationsrechts
. Defensivpflege und Überdokumentation als Konsequenz von Dokumentationshalbwissen
. Umfang sowie Möglichkeiten der minimierten Dokumentation
. Dokumentation ärztlicher Anordnungen
. Dokumentationsrecht von Hilfskräften, Auszubildenden und Praktikanten
- Dokumentation und Haftungsprozess, insb. seine Beweislastregeln
- Besonderheiten der Dokumentation bei Sturz, Dekubitus u.a.
- Rechte Dritter an der Dokumentation
. Informationsanspruch des Betreuten/Pflegebedürftigen
. Einsichtsrecht von und Herausgabepflicht an Dritte
. Beschlagnahme der (EDV-)Dokumentation und Abwehr
- Dokumentation vs. Datenschutz
- Haftungsrechtliche Folgen von Dokumentationsversäumnissen

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Dokumentation und Haftung in Betreuung und Pflege

Beginn: 30.03.2010

Kursid 155/2010

Zielgruppe
MitarbeiterInnen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege

Termine
30.03.2010

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

Kursgebühren
100,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder
75,00 Euro

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung
Katrin Sawatzky

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 84350
Karin Friedrich

Beschreibung
Wer der Auffassung ist, dass ein Haftungsfall in einer Pflegeeinrichtung nur aus Pflegefehlern herrühren kann, liegt leider falsch. Genauso gut kann sich die Haftung einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung schon alleine daraus ergeben, dass unzureichend oder fehlerhaft dokumentiert worden ist. Insbesondere im Aufsichts- und Sturzbereich erleben wir dies häufig. Dabei haben Pflegeeinrichtungen mit der (Pflege-)Dokumentation ein Mittel in der Hand, das in haftungsrechtlicher Hinsicht häufig prozessentscheidend ist. Diese Thematik soll in diesem Seminar vertieft dargestellt werden.

Dabei bilden die haftungsrechtlichen Regeln der typischen Betreuungs- und Pflegeversäumnisse ambulanter und stationärer Einrichtungen (insb. Sturz, Pflegefehler, Aufsichtspflichtverletzung und Organisationsverschulden) jeweils den Ausgangspunkt für die Erörterung der dokumentationsrechtlichen Seite dieser Versäumnisse. Den Teilnehmern soll ein Gespür dafür vermittelt werden, auf welche Informationen es möglicherweise einmal ankommen könnte – und die damit tunlichst zu dokumentieren sind. Gleichzeitig sollen sie von überflüssiger und doppelter Dokumentation entlastet werden.

Über die rein rechtliche Seite hinaus soll immer auch ein Bezug zu den aktuellen medizinisch-pflegerischern Anforderungen an die Dokumentation hergestellt werden.

Der Referent war lange Jahre als Pflegekraft tätig und ist heute neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt (Schwerpunkt Pflege- und Arzthaftungsrecht) als Dozent für Pflegekräfte und -einrichtungen tätig.

Schwerpunkte
- Grundlagen der Haftung im Betreuungs- und Pflegeverhältnis
- Grundlagen der Dokumentationspraxis und des Dokumentationsrechts
. Defensivpflege und Überdokumentation als Konsequenz von Dokumentationshalbwissen
. Umfang sowie Möglichkeiten der minimierten Dokumentation
. Dokumentation ärztlicher Anordnungen
. Dokumentationsrecht von Hilfskräften, Auszubildenden und Praktikanten
- Dokumentation und Haftungsprozess, insb. seine Beweislastregeln
- Besonderheiten der Dokumentation bei Sturz, Dekubitus u.a.
- Rechte Dritter an der Dokumentation
. Informationsanspruch des Betreuten/Pflegebedürftigen
. Einsichtsrecht von und Herausgabepflicht an Dritte
. Beschlagnahme der (EDV-)Dokumentation und Abwehr
- Dokumentation vs. Datenschutz
- Haftungsrechtliche Folgen von Dokumentationsversäumnissen

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