Diakonische Akademie
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Losung des Tages

31.7.2010 Samstag

Er ist's, der wechseln lässt Zeiten und Stunden; er setzt Könige ab und setzt Könige ein.
Daniel 2,21

Ich bin das A und das O, spricht Gott der Herr, der da ist und der da war und der da kommt, der Allmächtige.
Offenbarung 1,8

Abwehr von Ersatzansprüchen bei Unfällen in stationären Einrichtungen

Kursid 037/2010

Zielgruppe
Leitungskräfte und MitarbeiterInnen in stationären Einrichtungen der Altenpflege und der behindertenhilfe

Termine
07.04.2010

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Hotel Residence
Wilthener Str. 32
02625 Bautzen

http://www.bautzen-hotels.de

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung
Katrin Sawatzky

Kursgebuehren
100,00 Euro

Kursgebuehren für Mitglieder
75,00 Euro

Der Kurs hat bereits angefangen, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Ihr Interesse für einen Folgetermin nehmen wir per Mail oder Fax gern entgegen.


Beschreibung
Statistiken zeigen, dass die Anzahl der Unfälle in Alten- und Pflegeheimen seit Jahren kontinuierlich steigt – und mit ihr die Anzahl an gerichtlichen Streitigkeiten. Dies alleine mit der gestiegenen Anzahl an Heimbewohnern zu erklären, greift zu kurz. Tatsächlich dürften höher Qualitätsanforderungen an Heimbetreiber, eine veränderte Regresspraxis der Krankenkassen und eine sensibilisierte Öffentlichkeit die Hauptursachen darstellen. Immerhin hat sich hierdurch in den letzten Jahren die Rechtsprechung präzisiert und vereinheitlicht, so dass heute genauer als noch vor ein paar Jahren definiert werden kann, wann ein Haftungsfall gegeben ist und wann nicht.
In dem Seminar sollen bekannte und weniger bekannte Unfälle nicht nur unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Unfälle geschehen nicht einfach, sie sind Folge einer Verkettung unglücklich gelaufener – und damit prinzipiell beeinflussbarer – Ereignisse zuvor. Die Fragen nach einer Verantwortlichkeit kann daher nicht ohne Erörterung der pflegerischen Anforderungen an Träger und Mitarbeiter im Vorfeld eines Unfalls beantwortet werden.
Daher erschließt sich die Chance des Trägers, von einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme freigestellt zu werden, auch nur über diesen präventiven Weg. Denn unermüdlich stellt die Rechtsprechung fest, dass es nicht Aufgabe eines Heimes sei, für das allgemeine Lebensrisiko seiner Bewohner zu haften.
Schwerpunkt des Seminars wird folglich die Grenzziehung sein zwischen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und allgemeinem Lebensrisiko des Bewohners auf der einen Seite und pflegerischem Versagen auf der anderen Seite.

Schwerpunkte
- Grundzüge des Vertragsrechts
- Pflichten stationärer Einrichtungen (Aufsicht, Prophylaxe)
- Haftpflichttatbestände und Übergang von Ansprüchen
- Aktuelle Rechtsprechung zu den wichtigsten Unfallarten
- Umfang von Schadenersatzansprüchen, Durchsetzung und Abwehr
(außergerichtliche Schlichtung, gerichtliches Verfahren, Vergleich)

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Abwehr von Ersatzansprüchen bei Unfällen in stationären Einrichtungen

Beginn: 07.04.2010

Kursid 037/2010

Zielgruppe
Leitungskräfte und MitarbeiterInnen in stationären Einrichtungen der Altenpflege und der behindertenhilfe

Termine
07.04.2010

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Hotel Residence
Wilthener Str. 32
02625 Bautzen

Kursgebühren
100,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder
75,00 Euro

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung
Katrin Sawatzky

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 84350
Karin Friedrich

Beschreibung
Statistiken zeigen, dass die Anzahl der Unfälle in Alten- und Pflegeheimen seit Jahren kontinuierlich steigt – und mit ihr die Anzahl an gerichtlichen Streitigkeiten. Dies alleine mit der gestiegenen Anzahl an Heimbewohnern zu erklären, greift zu kurz. Tatsächlich dürften höher Qualitätsanforderungen an Heimbetreiber, eine veränderte Regresspraxis der Krankenkassen und eine sensibilisierte Öffentlichkeit die Hauptursachen darstellen. Immerhin hat sich hierdurch in den letzten Jahren die Rechtsprechung präzisiert und vereinheitlicht, so dass heute genauer als noch vor ein paar Jahren definiert werden kann, wann ein Haftungsfall gegeben ist und wann nicht.
In dem Seminar sollen bekannte und weniger bekannte Unfälle nicht nur unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Unfälle geschehen nicht einfach, sie sind Folge einer Verkettung unglücklich gelaufener – und damit prinzipiell beeinflussbarer – Ereignisse zuvor. Die Fragen nach einer Verantwortlichkeit kann daher nicht ohne Erörterung der pflegerischen Anforderungen an Träger und Mitarbeiter im Vorfeld eines Unfalls beantwortet werden.
Daher erschließt sich die Chance des Trägers, von einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme freigestellt zu werden, auch nur über diesen präventiven Weg. Denn unermüdlich stellt die Rechtsprechung fest, dass es nicht Aufgabe eines Heimes sei, für das allgemeine Lebensrisiko seiner Bewohner zu haften.
Schwerpunkt des Seminars wird folglich die Grenzziehung sein zwischen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und allgemeinem Lebensrisiko des Bewohners auf der einen Seite und pflegerischem Versagen auf der anderen Seite.

Schwerpunkte
- Grundzüge des Vertragsrechts
- Pflichten stationärer Einrichtungen (Aufsicht, Prophylaxe)
- Haftpflichttatbestände und Übergang von Ansprüchen
- Aktuelle Rechtsprechung zu den wichtigsten Unfallarten
- Umfang von Schadenersatzansprüchen, Durchsetzung und Abwehr
(außergerichtliche Schlichtung, gerichtliches Verfahren, Vergleich)

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