510/2017: Zugang zu Sozialleistungen für Geflüchtete
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Für Asylsuchende besteht zu Beginn ihres Aufenthaltes in
Deutschland kein Anspruch auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern,
sondern sie fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht - zumindest in den ersten 15 Monaten - eingeschränkte Leistungen vor, beispielsweise sollen medizinische Leistungen nur bei akuter Erkrankung erfolgen.
Das hat zur Folge, dass Vieles nur durch professionelle Unterstützung
bis hin zum Rechtsstreit durchzusetzen ist.
Erst nach Asylanerkennung oder nach Ablauf bestimmter Fristen erlangen Geflüchtete gleichberechtigten Zugang zu SGB-Leistungen bzw. Analogleistungen.
Schwerpunkte
- Grundzüge des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Regelsätze und Regelsatzberechnung
- Medizinische Leistungen
- Leistungen für besonders schutzbedürftige Gruppen
- Leistungsdauer und Leistungsausschluss
- Ansprüche nach SGB
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck Texte.
Bitte unbedingt mitbringen!
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 12 Wochen vor Kursbeginn die Diakademie per Mail oder Telefon informieren!