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221/2019: Weiterbildung zum Berater/zur Beraterin für die "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V"

Zielgruppe
Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Kinderkrankenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagoge/in, Erzieher/in, Gesundheits- und Pflegewissenschaftler/in, Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaftler/in, Ärzte/Ärztinnen, die als Berater/in in der Versorgungsplanung arbeiten möchten

Termine
20.03.2019 - 22.03.2019
06.05.2019 - 08.05.2019
begleitende Übungen/Reflexionsgespräch:
03.06.2019 - 05.06.2019
Reflexionstag:
05.11.2019
Peergruppe:
07.01.2020
09.04.2020
22.09.2020

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Gundula Seyfried
zertifizierte Kursleiterin Palliative Care, Beraterin Versorgungsplanung am Lebensende, Krankenschwester;
Cornelia Stieler
Systemischer Coach (SG), Mediatorin, MSc. Kommunikations- und Betriebspsychologie und weitere FachdozentInnen

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
1.570,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
1.175,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Die Kosten für die individuelle Begleitung durch Dozenten in den Einrichtungen sind im Preis enthalten.

Beschreibung
Hospiz- und Palliativversorgung sind aufgrund des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) inzwischen gesetzlich verankerte Aufgaben der Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Der §132g SGB V regelt, dass stationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gesetzlich Versicherten eine "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" anbieten und diese beraten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen finanziert. Die Vereinbarung über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase trat am 01.01.2018 in Kraft. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Qualifikation des Beraters festgelegt.

In der angebotenen Weiterbildung werden Beraterinnen und Berater ausgebildet.
Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung und dem Nachweis gegenüber den Krankenkassen sind die BeraterInnen berechtigt, Leistungen zu Lasten der Krankenkassen abzurechnen.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden kennen das Konzept, Ziele und Bedeutung der gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende und wenden dieses entsprechend der Zielgruppe an. Sie wissen um ihre Rolle im Beratungsprozess und sind in der Lage ihren Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen auszuführen. Sie reflektieren ihre eigenen Wertevorstellungen im Hinblick auf Leben, Sterben und schwere Erkrankung. Sie kennen medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität und Grenzen palliativmedizinischer und palliativpflegerischer Interventionen und können dazu non-direktiv beraten. Rechtliche Rahmenbedingungen sind ihnen bekannt, ebenso die Folgen einer Einwilligungsunfähigkeit der zu Beratenden und Möglichkeiten, die zu einer Klärung der Situation führen.
In dem Gesprächsprozess nehmen die Teilnehmenden eine respektvolle und empathische Haltung ein und nutzen geeignete Gesprächs- und Moderationstechniken sowie bei Erfordernis barrierefreie Kommunikationshilfen. Sie organisieren die interne und externe Vernetzung, die Dokumentation erfolgt zielführend, nachvollziehbar und situationsgerecht.

Schwerpunkte
Theorieteil (48 UE):
- Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung
für die letzte Lebensphase
- Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten
- ethische Rahmenbedingungen
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunikation im Beratungsprozess
- Dokumentation des Beratungsprozesses
- Vernetzung
- Intensivtraining - Gesprächsübungen in Kleingruppen

Praxisteil 1 (12 UE):

- 2 Beratungsprozesse mit 4 begleitenden Gespräche zur
gesundheitlichen Versorgungsplanung unter Anleitung/Reflexion der
Dozenten in den regionalen Einrichtungen mit anschließendem
regionalem Reflexionstag

Praxisteil 2:

- Nachweis von 7 Beratungsprozessen in Alleinverantwortung der
Teilnehmenden (Planung, Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation)

- Reflexionstag zum Austausch der Teilnehmenden, Begleitung durch
Dozenten

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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 20 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Zugangsvoraussetzung
Andere Berufsabschlüsse, als in der Zielgruppe benannt, werden hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit von uns geprüft. Eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung mit mind. einer halben Stelle innerhalb der letzten acht Jahre (ambulantes oder stationäres Hospiz, Palliativstation, Palliativdienst, SAPV-Team, ambulanter Pflegedienst, vollstationäre Pflegeeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe) ist Zulassungsvoraussetzung.

Bemerkungen
Nach Abschluss des Theorieteils und des Praxisteils 1 bekommen die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung und können als Berater Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende zu Lasten der Krankenkassen erbringen. Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Praxisteils erhalten die Teilnehmenden ihr Zertifikat zur Vorlage bei den Landesverbänden der Krankenkassen. Der 2. Praxisteil sollte innerhalb eines Jahres absolviert sein.

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