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237/2021: Vom Antrag bis zur Vollstreckung - Ansprüche des Kunden sichern und Ansprüche der Einrichtung / des Trägers durchsetzen

Zielgruppe
SozialarbeiterInnen und Mitarbeitende der Verwaltung in der Eingliederungshilfe und der Altenpflege

Termine
23.06.2021

Uhrzeit
09.00 - 16.15 Uhr

Ort
Leipzig - Zentrum
Berufsbildungswerk Leipzig
Tagungsräume
Grimmaische Str. 10
Zugang über Universitätsstraße 2 a
04109 Leipzig

ReferentInnen
Axel Foerster
Rechtsanwalt

Leitung /Organisation
Stefanie Wildenhain / Birgit Willsch

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
150,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
120,00 Euro

Beschreibung
Mitarbeitenden in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Altenpflege geht es darum, die ihnen anvertrauten Menschen optimal zu fördern, zu betreuen bzw. zu pflegen. Dabei muss aber Immer auch der Blick für das Wirtschaftliche vorhanden sein. Beratung, Antragstellung und Widerspruchsverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleistungen sind Bereiche, für die Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe häufig der erste Ansprechpartner sind. Aber auch das Umgekehrte soll in den Fokus dieses Seminars genommen werden, und zwar Kunden, die nicht zahlen. Hierzu sollen Grundkenntnisse des gerichtliches Mahnverfahrens und der Vollstreckung vermittelt werden, die in wesentlichen Teilen in Eigenregie geführt werden können.

Schwerpunkte
- Antragstellung für den Kunden durch den Leistungserbringer
zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
- Abgrenzung zum Rechtsdienstleistungsgesetz
- Untätigkeitsklage gegen Sozialleistungsträger
- Abtretung von Sozialleistungsansprüchen
- Fehler der Sozialleistungsträger im Verwaltungsverfahren
- Widerspruchsverfahren, einstweiliger Rechtschutz und Klage
- Kernaspekte des betrieblichen Risikomanagements
- Parteien des Pflege-/Heim-/Betreuungsvertrages
- Fälligkeit und Verzug wechselseitiger Leistungen
- Fehlerquellen im gerichtlichen Online-Mahnverfahren
- Vollstreckung versus Verbraucherinsolvenz

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