269/2018: Vertiefungstag Recht: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung - Kooperationsseminar mit dem EVAP
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Beschreibung
Viele ältere Menschen müssen, meist aufgrund einer demenziellen Erkrankung, betreut werden. Aber auch andere Erkrankungen, die mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit einhergehen, führen zur Betreuung, ebenso körperliche Behinderungen. In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Person (oder mehrere) zu benennen, welche die Betreuung unter Beachtung des Willens der Betroffenen übernimmt. Für den Fall der Einschränkung oder des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit kann jedoch selbstbestimmt, mittels Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht- bzw. Betreuungsverfügung, vorgesorgt werden. Es wird eine Vertrauensperson benannt, welche die Wünsche/Bedürfnisse des Betroffenen vertritt. Patientenverfügungen bieten die Möglichkeit, Behandlungsentscheidungen vorweg zu nehmen und erleichtern dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer die Entscheidung.
Nach Abschluss der Fortbildung verfügen die Teilnehmenden über ein Grundverständnis zum Betreuungsrecht und kennen die Rolle und die Aufgaben eines Vorsorgebevollmächtigten/Betreuers. Sie wissen um die Bedeutung der Patientenverfügung und sind in der Lage, diese mithilfe von Mustern/Vorlagen zu erstellen. Sie sind hinsichtlich einfacher Fragen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung auskunftsfähig.
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
- Rolle und Aufgaben des Vorsorgebevollmächtigten/Betreuers
- Bedeutung der Patientenverfügung
- Aufbau und Verfassen einer Patientenverfügung/Vorlagen
- Aufgaben Ehrenamtlicher in der Betreuung hinsichtlich
rechtlicher Fragestellungen