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060/2018: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - die neuen Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Zielgruppe
Leitende der ambulanten und stationären Altenhilfe und aus Krankenhäusern

Termine
29.05.2018

Uhrzeit
9:00 - 13:00 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Sebastian Stücker
M.mel., Fachanwalt für Sozialrecht

Leitung /Organisation
Michael Zimmermann, Katrin Sawatzky /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
110,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
80,00 Euro

Beschreibung
Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Das Strafgesetzbuch wurde unter anderem um die zwei komplett neuen Straftatbestände Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und Bestechung im Gesundheitswesen ergänzt.
Wegen Bestechlichkeit strafbar sein, können Angehörige eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert. Hierzu zählen etwa Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Psychologische Psychotherapeuten, aber z. B. auch Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten, deren Ausbildung ebenfalls gesetzlich geregelt ist. Strafbar macht sich, wer im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. Aber welche Fälle sind hiervon erfasst?
In der Praxis existieren häufig Kooperationen zwischen Pflege- und Behinderteneinrichtungen, ambulanten Diensten, Apotheken, Sanitätshäusern, Ärzten, Krankenhäusern und anderen am Gesundheitswesen Beteiligten. Entsprechend groß ist die Verunsicherung durch die neu eingeführten Strafvorschriften.
Das Seminar gibt einen Einblick in die gesetzlichen Neuerungen und informiert über die Intention des Gesetzgebers, damit Sie für typische Fallkonstellationen sensibilisiert werden und strafbare Handlungen vermeiden können.

Schwerpunkte
- Die neuen Straftatbestände Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
(§ 299a StGB) und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB)
- Taugliche Täter
- Tathandlung
- Vorteil
- Unrechtsvereinbarung
- Besonders schwere Fälle (§ 300 StGB)
- Andere relevante Vorschriften
- Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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