440/2019: Unionsbüger*innen und Unionsbürger - Zugang zu sozialen Leistungen und zum Gesundheitssystem
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Beschreibung
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger genießen Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten, ein Visum ist für die Einreise nicht erforderlich. In Deutschland sind die Grundlagen für den Aufenthalt von Unionsbürger*innen im "Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern – Freizügigkeitsgesetz/EU" und im Aufenthaltsgesetz geregelt. In den letzten Jahren wurden immer wieder gravierende Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vorgenommen, die den Zugang zum Leistungssystem für den genannten Personenkreis erheblich erschweren.
Welche Rechte haben Unionsbürger*innen in Deutschland? Wie ist ihr Zugang zum sozialen Leistungssystem und zur Gesundheitsversorgung? Wie wirken sich die am SGB II und SGB XII vorgenommenen gesetzlichen Änderungen aus?
Mit diesen und weiteren Fragen wird sich die Fortbildung befassen und einen Überblick über die relevanten Gesetzesgrundlagen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung geben.
Schwerpunkte
- Grundlagen des Freizügigkeitsgesetzes/EU
- Zugang von EU-Bürgerinnen und –bürgern zu sozialen Leistungen
- Relevante Gesetzesänderungen im SGB II und XII
- Zugang zur Krankenversicherung
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte. Bitte unbedingt mitbringen!