222/2017: Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes - Anforderungen an die Pflegedokumentation (Aufbauseminar)
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) Bemerkungen zu den Kosten |
Beschreibung
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich nicht mehr an Zeitkorridoren für den Pflegeaufwand. Die Einstufung erfolgt vielmehr nach dem Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Somit ist die Abbildung des real bestehenden Hilfebedarfs in der Pflegedokumentation von zentraler Bedeutung. Eine fundierte pflegefachliche Einschätzung ist unumgänglich. Dies bedeutet nicht, dass die Errungenschaften der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation über Bord geworfen werden müssen. Die Struktur des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und des Strukturmodells sind fast identisch, sie bilden somit eine sichere Grundlage zur Abbildung des individuellen Pflegebedarfs des Pflegebedürftigen.
Ziel der Fortbildung ist es, Sicherheit im Umgang mit den Bewertungskriterien der BRi zu erwerben sowie die Dokumentationsanforderungen kennenzulernen und umzusetzen. Die Teilnehmenden werden befähigt, die neuen Herausforderungen insbesondere im Rahmen des Einstufungsverfahrens erfolgreich zu meistern.
Schwerpunkte
- Erfassung des Pflege- und Hilfebedarfs des Pflegebedürftigen im
Strukturmodell (SIS) und anderen bestehenden Pflegemodellen
- Abbildung des Pflege- und Hilfsbedarfs in der Pflegeplanung bzw.
Maßnahmeplanung nach dem Strukturmodell
- Möglichkeit des Nachweises von herausforderndem Verhalten und
Maßnahmen der Behandlungspflege bzw. von therapeutischen Maßnahmen
- fachgerechte Dokumentation eines steigenden Pflegebedarfs beim
Pflegebedürftigen
- Abbildung der Grade des Hilfebedarfs in Pflegerichtlinien
- Pflegerichtlinien als Handlungsleitfaden für die Mitarbeitenden
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Zugangsvoraussetzung
Die Teilnehmenden sollten am Grundseminar "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nach den Begutachtungsrichtlinien (BRi)und das neue Einstufungsverfahren durch den MDK“ teilgenommen haben oder über Grundkenntnisse zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verfügen.
Bemerkungen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 5 Wochen vor
Kursbeginn die Diakademie per Post oder per Mail informieren!