351/2018: Umsetzung der Anforderungen aus den Begutachtungsrichtlinien (BRi) in der Pflegedokumentation und Widerspruchsverfahren
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Zu Beginn des Jahres 2017 trat der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Die Begutachtung und die Berechnung der Einstufung hat sich verändert, es wird der Grad der Selbständigkeit Betroffener in sechs pflegerelevanten Bereichen gemessen. Dabei wird auch der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen berücksichtigt. Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich mittels Wichtung die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade. Die neue Sichtweise verlangt von den Mitarbeitenden andere Anforderungen an die Pflegedokumentation und ein verändertes Vorgehen in der Begutachtungssituation.
In der Fortbildung erlangen die Teilnehmenden Sicherheit im Umgang mit den Begutachtungsrichtlinien (BRi) und Wissen zu Möglichkeiten, ein professionelles Pflegegradmanagement in den Einrichtungen zu etablieren. Sie kennen die Kriterien, die zur Erhöhung des Pflegegrades führen, die Dokumentationsanforderungen und Formulierungen zu Widersprüchen.
Sie sind in Lage, die Begutachtung fachlich kompetent zu begleiten.
Schwerpunkte
- neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Bestimmung des Pflegegrades
- Anforderungen an die Dokumentation im Begutachtungsverfahren
- Vorbereitung und Begleitung des Begutachtungsverfahren
durch die Pflegefachkräfte
- Widerspruchsverfahren
- praktische Beispiele
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de