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527/2020: Umsatzsteuer in steuerbegünstigten Körperschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung

Zielgruppe
Leitende Mitarbeiter*innen in Finanzbuchhaltungen, Geschäftsführer*innen und alle Interessierten

Termine
03.09.2020

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Theresienstr. 29
01097 Dresden

ReferentInnen
Andreas Franke
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Leitung /Organisation
Katrin Sawatzky, n.n. /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
195,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
145,00 Euro

Beschreibung
Gemeinnützigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Steuerbefreiung.

Das geltende Umsatzsteuerrecht muss auch in steuerbegünstigten Körperschaften beachtet und angewandt werden, um unliebsame Konsequenzen wie Nachbesteuerungen zu vermeiden.

Das Seminar klärt über wichtige Vorschriften und Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts auf, die für gemeinnützige Träger für eine sachgerechte Tätigkeit und deren (umsatz-)steuerrechtliche

Behandlung wichtig sind. Hierbei wird der jeweils aktuelle Gesetzesstand und die aktuellsten Verfügungen der Finanzverwaltung berücksichtigt.

Schwerpunkte
- Steuerbare/nichtsteuerbare Umsätze
. Zuschüsse/Mitgliedsbeiträge
. Leistungen an Arbeitnehmer
- Steuerbefreiungsvorschriften
- Leistungsbeziehungen mit EU-Ländern (z.B. Einkauf in Tschechien/Polen)
- Vorsteueraufteilungen/-schlüssel
- Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UstG
- § 13b UstG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
(Bauleistungen, Leistungen ausländischer Unternehmer in Deutschland)
- Besteuerung der Auftritte ausländischer Künstler in Deutschland
und die Pflicht zum Einbehalt dieser Steuern
- Umfangreicher Praxisfall, der gemeinsam erarbeitet wird

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