527/2020: Umsatzsteuer in steuerbegünstigten Körperschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung
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Beschreibung
Gemeinnützigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Steuerbefreiung.
Das geltende Umsatzsteuerrecht muss auch in steuerbegünstigten Körperschaften beachtet und angewandt werden, um unliebsame Konsequenzen wie Nachbesteuerungen zu vermeiden.
Das Seminar klärt über wichtige Vorschriften und Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts auf, die für gemeinnützige Träger für eine sachgerechte Tätigkeit und deren (umsatz-)steuerrechtliche
Behandlung wichtig sind. Hierbei wird der jeweils aktuelle Gesetzesstand und die aktuellsten Verfügungen der Finanzverwaltung berücksichtigt.
Schwerpunkte
- Steuerbare/nichtsteuerbare Umsätze
. Zuschüsse/Mitgliedsbeiträge
. Leistungen an Arbeitnehmer
- Steuerbefreiungsvorschriften
- Leistungsbeziehungen mit EU-Ländern (z.B. Einkauf in Tschechien/Polen)
- Vorsteueraufteilungen/-schlüssel
- Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UstG
- § 13b UstG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
(Bauleistungen, Leistungen ausländischer Unternehmer in Deutschland)
- Besteuerung der Auftritte ausländischer Künstler in Deutschland
und die Pflicht zum Einbehalt dieser Steuern
- Umfangreicher Praxisfall, der gemeinsam erarbeitet wird