779/2017: Sozialpädagogische Zusatzqualifikation für HeilerziehungspflegerInnen
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) Bemerkungen zu den Kosten |
Beschreibung
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder auch inklusiv arbeitende Einrichtungen leisten einen enormen Beitrag zur Förderung junger Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, um entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention teil zu haben an Bildung, am Leben in der Gesellschaft, aber auch später an Arbeit. Sie befähigen die jungen Menschen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie vermitteln Werte, die wichtig sind für ein Leben zusammen mit anderen Menschen und sie bereiten die Kinder und Jugendliche auf Partnerschaft und Familie vor.
Für diese sehr anspruchsvolle Tätigkeit werden Fachkräfte benötigt, denen es gelingt, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen einen Lernprozess zu gestalten, der erfolgreich ist, der Spaß macht und eine Kultur des lebenslangen Lernens entwickelt und fördert.
Dabei sind die Einrichtungen und Träger mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die es erforderlich machen, Fachkräfte speziell für ihren Aufgabenbereich zusätzlich zur Ausbildung zu qualifizieren.
Schwerpunkte
- Berufliche Rolle der Teilnehmenden
- Menschenbild
- Die UN-Behindertenrechtskonvention und Möglichkeiten / Erfordernisse zur Umsetzung
- Pädagogische und psychologische Grundlagen
- Sozialpädagogische und Heilpädagogische Diagnostik
- Sozialpädagogisches Handeln
- Freizeitpädagogik und soziales Lernen
- Gesundheit, Bewegung, Spiel und Ernährung
- Projektmanagement
- Gestaltung von Gruppenarbeit
- Fachlich aktuelle Konzeptionen und deren Umsetzung
Zugangsvoraussetzung
Fachschulabschluss in einem einschlägigen Beruf (HeilerziehungspflegerIn, ErzieherIn oder ähnliches) und ein Jahr Berufspraxis in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Die einjährige Berufspraxis kann auch im Verlauf der Weiterbildung erworben werden und muss bis zur Zertifikatsübergabe erfüllt sein.
Bemerkungen
Aufgrund der Förderung können nur Teilnehmende mit einem Wohnsitz in Sachsen zugelassen werden.